Wort melden. Ich sage es auch ganz klar und deutlich: Ich habe Herrn Bundesrat Konecny sehr aufmerksam zugehört. Ich bin etwas zu spät gekommen, weil ich im Stau gestanden bin. Und ich habe an sich – und das ist tatsächlich eine Premiere, seit ich jetzt fünf Jahre im Haus bin! – dem nichts mehr hinzuzufügen. (Allgemeine Heiterkeit und Beifall.)
Frau Bundesrätin Kerschbaum hat das aber erkannt und hat sich zu Wort gemeldet (allgemeine Heiterkeit) und mich damit gezwungen, doch noch ein paar Worte zu sagen.
Zum Nuklearinformationsabkommen, um ein paar Missverständnisse auszuräumen – das ist doch auch wichtig –: Im Grundverständnis mit der Tschechischen Republik gibt es ein paar Themen, die auch in der Debatte um die Beschlussfassung in den Raum gestellt wurden, die man – wie ich denke – so nicht stehen lassen kann.
Zum Ersten: Es vergessen sehr viele, dass die gesamte Abwicklung der Roadmap und des Abarbeitens im Melker Prozess im Rahmen dieses Nuklearinformationsabkommens stattgefunden hat. Es wäre in diesem Zusammenspiel die Abarbeitung dessen, was wir uns gemeinsam vorgenommen haben, ohne Abkommen nicht möglich gewesen in dieser Qualität.
Zweiter Punkt und in aller Kürze: Das Nuklearinformationsabkommen schafft tatsächlich qualitative Verbesserung in der gegenseitigen Information und schafft damit auch eine neue Basis für das gegenseitige Vertrauen. Das darf man nicht unterschätzen! Wenn die parlamentarische Kommission, die hier angesprochen wurde, in Österreich als Idee im Konsens geboren, weiterzugehen versucht, so ist das eine weitere Maßnahme – ebenso die Erdbebensicherheit und andere Themen, die angesprochen sind –, wo wir heute mehr wissen, als das noch vor ein paar Monaten und Jahren der Fall war.
Ich verstehe die Abgeordneten der Grünen nicht, dass sie diese Gesprächsbasis verlassen haben. Man muss sich in der Politik, so denke ich, an einem Punkt X an das halten, was ausgemacht ist und was Grundkonsens ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wird in all den Debatten vergessen: Es gibt und es gab 1993/94 in der Anbahnung des österreichischen Beitritts zur Europäischen Union den klaren Wunsch gerade dieses Landes, des Hohen Hauses und der Regierung, und zwar in einem Konsens wie nie zuvor, dass Energiefragen nationale Hoheit auch zukünftig sein sollen. So ist es.
Aus welchem Grund war uns das ein besonderes Anliegen? – Weil wir verhindern wollten, dass nach einem Beitritt über die Hintertür bei europäischer Kompetenz auf einmal ein großer Energieversorger aus Frankreich auf die Idee kommt: Beleben wir Zwentendorf, bauen wir ein Atomkraftwerk und planen und beginnen wir! – Nein, wir wollen nationale Hoheit.
Nur, wenn wir es wollen – und diese Diskussion kann ich schön langsam nicht mehr nachvollziehen! –, dann muss man dieses Wollen und die Durchsetzung auch den anderen 26 Staaten zugestehen. Wenn Tschechien, wenn die Slowakei, wenn Ungarn und andere – aus unserer Sicht leider, aber doch – auf die Atomkraft setzen, so kann es für uns nur eine maximale Herausforderung geben: mit Argumenten dagegenzuhalten, alles anzubieten, um in Alternativen zu gehen und auch zu helfen. Mit der Umweltförderung und der Energiepartnerschaft haben wir viel getan. Und wenn das alles nicht reicht im Konsens, dann haben wir dafür zu sorgen, dass maximale Sicherheit gegeben ist.
Diese parlamentarische Kommission, der bilaterale Austausch erfüllen das Nuklearinformationsabkommen, erfüllen doch den Wunsch der Österreicherinnen und Österrei-
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