BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 138

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Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Arti­kel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Be­rücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Sicherstellung der Realisie­rung des Erdgaspipelineprojekts „Nabucco“.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.54.5712. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohnkosten das Richtwert­gesetz geändert wird (Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – MILG) (622/A und 480 d.B. sowie 7897/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nunmehr gelangen wir zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Winter. – Ich bitte um den Bericht.

 


15.55.19

Berichterstatter Ernst Winter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohn­kosten das Richtwertgesetz geändert wird – Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf mich daher auf die Antragstel­lung beschränken:

 


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