Der Unterschied waren offenbar die sieben Leute, die heute vor dem Parlament gestanden sind. (Heiterkeit. – Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)
Frau Kollegin, halten wir eines klar fest: Dieser Vertrag in seiner heutigen Form, aber auch in Form des Verfassungsvertrages bedeutet kein weiteres Abgeben österreichischer Rechte an die EU – schlicht und einfach! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Wir haben – und das selbstverständlich, weil es in der österreichischen Bundesverfassung so vorgesehen ist – bei der Abgabe von Souveränitätsrechten – und das hat stattgefunden, selbstverständlich! – im Jahre 2004, also Wirkungsbeginn 1.1.2005, eine Volksabstimmung durchgeführt, die ein klares – wenn auch in die andere Richtung gehendes – Resultat erbracht hat. Und das ist die Legitimation, dass wir in jenem Bereich, wo wir Souveränitätsrechte abgegeben haben, der Europäischen Union auch tatsächlich Vollmachten, die für uns Bedeutung haben und bei uns wirksam werden, übertragen haben. Selbstverständlich, das war das Votum der Österreicher. Es ging nicht um eine Vereinsmitgliedschaft. (Bundesrätin Mühlwerth: Das war aber 1994! – Bundesrat Mitterer: Das war nicht 2004!)
1994, Sie haben völlig recht, das war vor dem Beitritt, sagte ich. (Bundesrat Mitterer: ... auch nicht mehr als 60 bis 80 Prozent!) Es waren zwei Drittel, die dafür waren, und das ist ein ausreichendes Mandat.
Meine Damen und Herren, die EU ist in einer ständigen Entwicklung begriffen, und das ist gut so. Es ist nicht die erste Vertragsveränderung, die in der Europäischen Union stattgefunden hat, und ich stehe nicht an, hier zu bedauern, dass es nicht möglich war, den Verfassungsvertrag in seiner ursprünglichen Form Wirklichkeit werden zu lassen.
Ich finde es einigermaßen merkwürdig, wenn von Gegnern der jetzigen Regelung immer darauf hingewiesen wird, dass 90 oder 95 Prozent jetzt identisch sind mit dem Verfassungsvertrag. Das österreichische Parlament, beide seiner Häuser, haben dem Verfassungsvertrag zugestimmt, und es war für uns schmerzlich zu erleben, dass zwei Mitgliedstaaten diesen Verfassungsvertrag abgelehnt haben.
Wir stehen zu dem Beschluss, den der Nationalrat und der Bundesrat gefasst haben, und es ist für uns ein Erfolg, dass so viele der neuen und fortschrittlichen Regelungen, die im Verfassungsvertrag enthalten sind, auch in den jetzigen Reformvertrag wieder Aufnahme gefunden haben. Jedes Prozent weniger wäre auch für Österreich ein Nachteil gewesen. Und wenn es tatsächlich 95 Prozent sind – da will ich mich nicht festlegen auf ein halbes Prozent –, dann ist das ein großer Erfolg für Österreich und Europa. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Meine Damen und Herren, es gibt in diesem Vertrag eine Reihe von Veränderungen, was die innere Struktur der Europäischen Union betrifft:
Wir werden einen Präsidenten des Europäischen Rates haben. Die Stellung des Stellvertreters des Rates für Außen- und Sicherheitsangelegenheiten wird entsprechend gestärkt und ausgebaut. Das ist etwas, was der Entwicklung der Europäischen Union entspricht. Es gibt vor allem, und das hat sogar die Kollegin Mühlwerth eingeräumt, eine Stärkung des demokratischen Elements durch einen weiteren Ausbau der Rechte des Europäischen Parlaments, und es gibt als absolutes Novum eine Form der Mitbestimmung der nationalen Parlamente.
Ich halte es für außerordentlich bedeutsam, dass die nationalen Parlamente die Möglichkeit bekommen, die Einhaltung der Regeln der Subsidiarität nicht nur zu überprüfen, sondern notfalls auch zu erzwingen, weil die nationalen Parlamente, die bisher keinerlei direkte Rechtsbeziehung zur Europäischen Union hatten, damit in den europäischen Prozess eingebunden werden.
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