BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 48

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich habe seit vielen Jahren der COSAC, dem europäischen Zusammenschluss der EU-Ausschüsse, angehört und weiß, diese Entwicklung wurde von allen nationalen Parla­menten gefordert, die die Rolle, dass europäische Mitbestimmung nur im nationalen Rahmen durch Entschließungen an die eigenen Regierungen, an die eigenen Minister möglich ist oder durch Stellungnahmen – im Fall des Nationalrates auch durch binden­de Stellungnahmen – möglich sein soll, als unbefriedigend empfunden haben, auch dort – Beispiel Dänemark –, wo diese Rechte in besonders starkem Maße ausgeprägt waren.

Es wird an uns liegen, dieses Recht, das nun eingeräumt ist, in maximaler Weise aus­zuüben, und ich sage über die notwendige Beschäftigung mit dem Vertrag für den Eigengebrauch dazu, dass wir dazu unsere Arbeitsweise substanziell effizienter gestal­ten müssen und dass wir dazu neue Instrumente entwickeln müssen. Denn eines ist klar: Es würde nicht gut aussehen, wenn die beiden Kammern des österreichischen Parlaments – und jede hat in diesem Verfahren eine Stimme – unterschiedliche Auffas­sungen vertreten würden oder eine Kammer die Subsidiarität geltend machen würde gegen eine Vorlage der Kommission und die andere sich verschweigt.

Wir haben als Bundesrat darüber hinaus – und darüber haben wir gestern im Aus­schuss mit dem Herrn Landtagspräsidenten von Vorarlberg und dem Vertreter der Ver­bindungsstelle ausführlich gesprochen – natürlich die Meinungen der Landtage zu be­rücksichtigen, wir müssen Sitzungen abhalten, und darüber hinaus ist, wenn wir wirk­lich etwas bewerkstelligen wollen, im Vorfeld auch noch ein Einvernehmen mit anderen Parlamenten, anderen Mitgliedstaaten herzustellen.

Ich räume ein, dass die im Zuge der Behandlung dieses Vertrages erreichte Verlänge­rung der Frist (dem Redner wird ein Schriftstück überreicht) – danke, just in time; das ist Effizienz; das werden wir noch lernen müssen in anderen Fragen! (Heiterkeit) –, die die Parlamente haben, von sechs auf acht Wochen notwendig gewesen ist. Diese sechs Wochen wären sehr, sehr kurz gewesen, und die acht Wochen, die es jetzt sind, sind auch nicht endlos lang. Vor allem die Abstimmung, um Mehrheiten zu erzielen un­ter den Parlamenten der Mitgliedstaaten, wird ein hohes Maß an Vernetzung erfordern, und ich lade alle Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich tätig sind oder tätig sein wollen, herzlich ein, dazu ihre Anregungen und Ideen einzubringen.

Zurück zum Vertrag selbst. – Wir haben damit ein Dokument, das spät aber doch auch auf den Tisch der Öffentlichkeit gelangt ist, denn einer der Mängel in der Debatte – und das hat manche Missverständnisse sicherlich erleichtert – war, dass es bis vor Kurzem keinen so genannten konsolidierten Text auf dem Tisch der Parlamente und der Öffent­lichkeit gegeben hat. Der Nationalrat hat das in einem Entschließungsantrag auch noch bei der Ratifizierung eingemahnt. Wir müssen das nicht mehr tun, denn in der Zwi­schenzeit gibt es den Text. Man könnte also sagen: Der Nationalrat hat sich durchge­setzt! (Heiterkeit.) Aber es war ein Mangel, und dieser Mangel ist an- und auszuspre­chen.

Wir lieben das auch so sehr, wenn wir österreichische Gesetze behandeln, wenn die uns vorliegende Vorlage so kluge Textpassagen enthält wie: In § 28 Abs. 9 Ziffer c ist die Wortfolge „Dienstag und Mittwoch“ durch die Wortfolge „Freitag und Samstag“ zu ersetzen.

Da weiß dann jeder, was gemeint ist, und das hat für ein derart bedeutendes Doku­ment gegolten. Dass ein privater Verlag offensichtlich ein sehr gutes Geschäft mit der Herstellung eines inoffiziellen konsolidierten Textes gemacht hat, sollte die Kollegen in Brüssel ein bisschen aufwecken.

Ich kehre aber zur öffentlich geführten Diskussion zurück.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite