BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 73

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Drittens – auch das wurde schon erwähnt –: In Hinkunft wird die Europäische Union der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten, und damit ist der Schutz Ihrer Rechte, meiner Rechte ganz erheblich verbessert.

Ich könnte selbstverständlich jetzt noch auf sehr viele andere Vorteile hinweisen. Sehr vieles, was im Vertrag enthalten ist, betrifft Organisatorisches, Institutionelles, und wir wissen, das interessiert die Bürger nicht wirklich. Warum sollte es sie auch interessie­ren? Woran die Bürger interessiert sind, ist, dass diese Europäische Union sie schützt und dass ihnen diese Europäische Union nützt, ganz konkret, und dazu bedarf es einer besseren Rechtsgrundlage, einer effizienteren, einer stärkeren Europäischen Union.

Zum Schluss ein Wort noch zu EURATOM. Die österreichische Position, auch die ös­terreichische Haltung, die Haltung der österreichischen Bundesregierung ist bekannt. Ich darf hier doch immerhin darauf hinweisen, dass es zu einer eigenen Erklärung mehrerer Staaten – Deutschland, Schweden, Ungarn, Österreich – gekommen ist, in der man festgestellt hat, dass es möglichst bald zu einer Regierungskonferenz kom­men soll, die die Vertragsgrundlage von EURATOM überprüft.

Der EURATOM-Vertrag bleibt, so wie bisher schon – das ist er nämlich schon, seitdem wir beigetreten sind –, Teil der Europäischen Union, aber wir treten nach wie vor und wir werden auch in Hinkunft dafür eintreten, dass dieser Vertrag so geändert wird, wie es mehr unseren eigenen Interessen entspricht.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich sehr herz­lich für diese leidenschaftliche, positive, optimistische Debatte, denn ich glaube, wir sollen gegenüber Europa mit Optimismus und mit Zuversicht antreten. Es besteht kein Grund, Angst zu haben, denn wir können uns gemeinsam, so glaube ich, doch in eine richtige, gute Richtung weiterentwickeln, auch wir Österreicher, und wir bleiben Öster­reicher, selbstverständlich, aber wir als Österreicher haben mehr Chancen und bes­sere Chancen, wenn dieser Vertrag in Kraft treten wird. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

12.59


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Todt das Wort. – Bitte.

 


13.00.22

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Mit dem neuen Europaver­trag kommt die europäische Einigung einen großen Schritt voran, die Europäische Uni­on wird demokratischer und handlungsfähiger. Wir erleben einen doppelten Fortschritt: zum einen vom Europa der Staaten zu einem Europa der Bürger, zum anderen von einer reinen Wirtschafts- zu einer politischen Union.

Mit dem Lissabon-Vertrag ist zwar das Ende der europäischen Einigungsgeschichte noch nicht erreicht, aber mit diesem Grundlagenvertrag kann Europa die Herausforde­rungen des 21. Jahrhunderts besser bewältigen.

In einigen Zeitungskampagnen, in vielen Diskussionen und auch in den Aussagen eini­ger Politikerinnen und Politiker wird der Eindruck erweckt, dass durch den Vertrag von Lissabon ein Verlust der nationalen Souveränität, an regionaler Identität oder sogar an demokratischer Beteiligung entsteht. Das ist nicht richtig, das Gegenteil ist der Fall! Neben den verschiedenen staatlichen Ebenen werden insbesondere die Bürgerinnen und Bürger wie auch die organisierte Bürgergesellschaft erheblich in ihren Rechten und Mitwirkungsmöglichkeiten gestärkt.

Mit der Charta der europäischen Bürgerrechte wird der weltweit umfassendste und mo­dernste Katalog von Rechten und Freiheiten im Europavertrag verankert. Zum ersten


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite