macht und ob diese rechtens sind oder nicht, entscheidet in Österreich kein Minister, entscheidet auch kein Aufsichtsrat, sondern Sie von den Grünen waren es ja, die die Staatsanwaltschaft damit befasst haben.
Wenn Sie wissen wollen, ob die Unterlagen – Sie haben ja öffentlich ausgesandt, dass Sie damit die Staatsanwaltschaft beschäftigen –, die Sie dem Staatsanwalt übersandt haben, zu Erhebungen – in welche Richtung auch immer – führen, dann kann ich nur sagen: Es wird in Österreich die Staatsanwaltschaft beziehungsweise das Gericht sein, das dazu Stellung nimmt. Wenn es die Staatsanwaltschaft als für nicht notwendig erachten sollte, Erhebungen einzuleiten, dann ist es auch dort aufgehoben, zu entscheiden, ob Geschäfte, die jemand tätigt, rechtens sind oder nicht.
Meiner Überzeugung nach ist es eine der wichtigen Voraussetzungen, dass man, wenn man politische Verantwortung trägt, auch weiß, wer in einem Rechtsstaat wofür verantwortlich ist. Jedem, der glaubt, es sei etwas Unrechtmäßiges geschehen, ist es natürlich unbenommen, damit die Staatsanwaltschaft zu befassen. Es ist aber dann die Sache des Gerichtes – und nicht die Aufgabe von Abgeordneten oder gar Ministern –, schuldig zu sprechen oder eben auch nicht. Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, Erhebungen einzuleiten, wenn sie dies für notwendig erachtet – und die Gerichte haben dann das Urteil zu sprechen.
Meine Damen und Herren, auf eine solche korrekte Trennung lege ich in einem Rechtsstaat allergrößten Wert. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Ich hätte keine Freude damit, dass Sie oder ich in einem Staat leben, wo wir beide die Aufgabe und Verantwortung hätten, jemanden zu verurteilen.
Ich werde einiges auch über den angesprochenen Vertrag und diese Abfertigung sagen, aber: Sie wissen doch hoffentlich, dass keiner von uns das Recht hat – weder der Aufsichtsrat nach § 75 des Aktiengesetzes noch die Hauptversammlung; auch nicht nach dem Datenschutzgesetz, auch nicht nach anderen Gesetzesmaterien, etwa des Zivilrechtes bezüglich eines geschlossenen Vertrages –, personenbezogene Daten zu veröffentlichen.
Der Rechnungshof ist in diesem Zusammenhang wirklich ein Vorbild. Er hat in seinen Berichten – diese Gesetze kennend – sehr genau gesagt: Es gibt Ausgaben im Personalbereich, es gibt Ausgaben im Managementbereich, und es wurden vom Rechnungshof viele Bereiche, auch die der ÖIAG, miteinander verglichen. Der Rechnungshof hat sich also diese Vorgangsweise im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit angeschaut, hat aber selbstverständlich in seinen Bericht nicht hineingeschrieben: Der Müller verdient so viel, der Maier verdient so viel, und die Abfertigung ist so hoch! – Das entspricht nämlich den Vorschriften des Datenschutzes, den ich im Übrigen von den Grünen bei anderen Gelegenheiten jeden Tag eingefordert sehe.
Daher bin ich auch hier sehr präzise und sage: Wenn die Gesetze unseres Landes, wenn zivilrechtliche Vereinbarungen es verbieten, personenbezogene Daten zu verlautbaren – dabei handelt es sich ja selbstverständlich auch um etwas Einklagbares –, dann werden Sie doch nicht ernsthaft glauben, dass ich mich jetzt hier herstelle und über personenbezogene Daten referiere. Dazu, meine Damen und Herren, bin ich nicht nur nicht berechtigt, sondern ich würde mich auch rechtlich strafbar machen, wenn ich diese Daten hier bekanntgäbe.
Das, meine Damen und Herren, ist so eine knappe Grenze zwischen dem, was ich glaube, was Sie zum Ausdruck bringen wollen, wie Sie es aber aus meiner Sicht überspitzt formulieren und darlegen – und damit Ihre Argumentation eigentlich in vielen Bereichen ad absurdum führen.
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