BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 124

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Bleibt der dritte Vorwurf, der so durchschwingt: Na, was haben denn die Herrschaften alles geleistet? – Ich möchte Ihnen jetzt nicht lange Bilanzen vorlegen. Denn es hat sich immerhin der Wiener Bürgermeister gemeldet und die Verdienste des Martin Hu­ber in Wien besonders gewürdigt. Es hat sich immerhin der Präsident der IV gemeldet und die Leistungen hervorgestrichen. Es haben sich andere in Kommentaren gemeldet und über diese Verdienste gesprochen.

Ich kenne die Verdienste und die Schwächen der Immobilienabteilung. Wenn ich mich an meine Zeit in der Wiener Landesregierung erinnere, dann hat die ÖBB viele Jahre, um nicht zu sagen, Jahrzehnte, wenn sie irgendwo eine Liegenschaft hatte, die sich in ihrem Besitz befunden hat, dies so betrachtet, als wäre es eben in einer Lade, und wenn man Geld für einen Bahnhof braucht, dann schreibt man dem Minister einen Brief darüber, wie viel es ist.

Es war auch die von Ihnen genannte Frau Steinacker, und es waren die jetzt dort täti­gen Mitarbeiter im Immobilienbereich, die von dieser – wie ich meine – falschen Praxis abgegangen sind und so etwas wie eine Immobilien-Projektentwicklung aufgebaut haben. Das geschah mit Fehlleistungen, wie der Rechnungshof sagt – dass eine Datei anzulegen wäre, die mehr Überblick verschafft –, mit technischen Fehlleistungen in der Anfangsphase, weil es ein Neubeginn war, aber – und ich habe schon viele Rech­nungshofberichte gelesen, so wie auch Sie – es gehört zu den Bereichen, über die ich zwar sage, man muss es besser machen, es gehört jedoch aus meiner Sicht nicht zu „alles falsch gewesen“.

Also gerade im Immobilienbereich – wenn Sie sich die Entwicklung von Bahnhöfen an­schauen, bei gleichzeitiger Projektentwicklung und damit Schaffung von zusätzlichen Einnahmen quer durch Österreich, wir haben immerhin 30 Bahnhöfe in unserem Pro­gramm – hat die ÖBB in den letzten Jahren aus meiner Sicht den grundsätzlich – nicht im Detail, aber grundsätzlich – richtigen Weg eingeschlagen.

Zum Vertrag selbst: Ich habe diese Verträge nicht geschlossen – nicht, weil ich jetzt sagen würde, ich hätte alles ganz anders geschlossen, sondern, weil ich damals gar nicht verantwortlich war. Mein von mir nominierter Aufsichtsrat hat die Verantwortung, dann, wenn er mit jemandem ein Dienstverhältnis beendet, zu überlegen, welche An­sprüche aus einem Dienstverhältnis entstehen. – Ich werde dann auch ganz konkret darauf antworten.

Ich habe es auch heute wieder bei einer öffentlichen Gelegenheit gesagt, als ich ge­fragt wurde: Wie sehen Sie das mit diesen hohen Verträgen? Eine Abfertigung in Höhe von jetzt in vielen Medien nachlesbaren Beträgen entsteht ja nicht daraus, dass je­mand dann, wenn er geht, festlegt, was er bekommt, sondern daraus, dass jemand, wenn er kommt, sich auf Grund seines Vertrages, seines Gehaltes und seiner Ansprü­che ausrechnen kann, mit welcher Abfertigung er zu rechnen hat, wenn er einmal geht. Das ist also nicht eine Frage, die gestern entschieden wurde, sondern eine Frage, die natürlich bei Vertragsbeginn entschieden wird.

Ich habe mit dem Aufsichtsrat lange darüber diskutiert, und der Aufsichtsrat hat mir gesagt, dass der neue Vorstandsvorsitzende im Gesamtgehalt 20 Prozent unter dem seines Vorgängers liegen wird. Egal, welche Summe auch immer in den Medien kol­portiert wird, manches Mal ist es richtig, und manches Mal ist es ein bisschen zu hoch, nie darf aus meiner Sicht ein Politiker es auf den Cent genau formulieren, weil das da­tenbezogen ist. Aber in dieser Diskussion, die ja in der Öffentlichkeit einen grund­sätzlichen Eindruck vermittelt, werden, auch wenn es 20 Prozent weniger sind, viele Menschen sagen: Das ist sehr viel Geld.

Wenn der Vertrag mit dem jetzt neu zu bestellenden Vorstandssprecher auslaufen wird, dann wird auch er eine Abfertigung bekommen, so wie Martin Huber, Söllinger


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