und andere nach Auslaufen ihres Vertrages – übrigens Söllinger bereits Ende März des kommenden Jahres; Martin Huber ebenfalls nächstes Jahr im Herbst. Natürlich haben sie genauso einen Anspruch auf eine Abfertigung. Diese Abfertigungsdiskussion über die Gehälter und alles, was man Bonus und Bonusvereinbarungen nennt, ist eine Diskussion, die in der Öffentlichkeit eine sehr schwierig zu führende Diskussion ist, weil erstens auch wir alle weniger verdienen, weil überdies der Durchschnitt noch deutlich weniger verdient als wir alle und sich daher bei diesen Beträgen gar nicht vorstellen kann, welche Leistungen man dafür eigentlich erbringen müsste.
Auch ich habe immer Zweifel daran, ob es richtig ist, dass Manager international, aber auch bei uns so hohe Beträge tatsächlich – unter Anführungszeichen – „verdienen“. Ich habe es mir nur nicht ausgesucht! Denn Gehälter entstehen im Vergleich oder im Wettbewerb, und hier sprechen wir von einem Betrieb mit mehr als 42 000 Beschäftigten und mehr als 5 Milliarden € Umsatz sowie von Anforderungen, die ja nicht leicht, sondern besonders schwierig sind. Deshalb, weil der Staat viele Leistungen, die er von der ÖBB will, bezahlt, wird die Aufgabe für den Manager auch nicht leichter. Von einer Polemik wie: Die brauchen sowieso den Staat zur Bezahlung vieler Leistungen, wozu verdient dann der Manager noch etwas?, halte ich gar nichts, weil sich ja die Anforderung an den Manager nicht danach richtet, welche Anforderungen wir haben, sondern dies sogar in vielen Bereichen die Leistung eines Managers erschwert.
Ich bin davon überzeugt, wenn Sie die Gehälter sowohl innerhalb der ÖIAG als auch die Gehälter von anderen Länderbetrieben, die im Eigentum oder im Teileigentum von Bundesländern sind, aber auch die Gehälter von privaten Betrieben vergleichbarer Größe veröffentlichen und nebeneinander stellen, dann werden Sie für keines dieser Gehälter eine ungeteilte Zustimmung in der Bevölkerung finden. Daher schließe ich mich dieser Diskussion nicht an: Schau dir die Abfertigung an!, oder: Schau dir diese hohen Gehälter an!, und ich trage nicht meines dazu bei, sondern ich versuche sparsam zu sein. Daher ist auch das Gehalt beim Neuvertrag um 20 Prozent geringer, aber es ist deshalb auch nicht unbestritten. Und ich bin davon überzeugt, wenn man eine Volksbefragung zum Thema Gehälter machen würde, bin ich mir auch nicht ganz so sicher, wie viel Sie und ich verdienen würden.
Daher glaube ich ... (Bundesrätin Mühlwerth: ... wir müssen zahlen!) Sie müssen zahlen dafür, dass Sie da sind? (Bundesrätin Mühlwerth: Wir müssen zahlen, ja!) Wir müssen dann zahlen, ja. (Bundesrat Gruber: Ein bisschen mehr Selbstbewusstsein! – Weitere Zwischenrufe.) Daher appelliere ich nicht, dass wir weniger verdienen, sondern bitte darum, dass wir uns nicht zu sehr an der öffentlichen Diskussion beteiligen, an diesem Fingerzeig: Schau dir doch den an!, und nicht diese Abfertigungen selbst noch besonders in Diskussion bringen, weil wir glauben, damit ein bisschen politisches Kleingeld gewinnen zu können. Vielmehr ersuche ich Sie um das, was Sie von mir wahrscheinlich auch erwartet haben: um eine sachliche Diskussion zu diesem Thema!
Ich möchte dann vielleicht noch ein paar politische Schlussbemerkungen machen, aber Ihnen nun die Ihnen völlig zustehende korrekte Antwort auf Ihre sehr korrekten und richtig eingebrachten Fragen darbringen. Zuerst komme ich zu dem von mir schon begonnenen Teil, welche Daten ich Ihnen gar nicht vermitteln darf, ohne dass ich deshalb in der Diskussion eine Gesamttendenz in der öffentlichen Berichterstattung bestreite, aber diese Daten darf ich Ihnen eben wegen rechtlicher Bestimmungen gar nicht nennen.
Zu Ihrer Frage 1, aus welchen Titeln sich welche Beträge wie zusammensetzen:
Die ÖBB Holding ist eine Aktiengesellschaft. Als Eigentümervertreter ist es meine Aufgabe, in der Hauptversammlung gemäß § 87 Aktiengesetz die Kapitalvertreter des Aufsichtsrates zu bestellen. Der Aufsichtsrat wiederum hat gemäß § 75 Aktiengesetz die
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