BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 126

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Vorstandsmitglieder zu bestellen und deren Bestellung zu widerrufen. Entsprechend der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der ÖBB Holding AG obliegt dem Präsiden­ten, also dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates, und seinen Stellvertretern Regelungen der Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes, ins­besondere Abschluss, Änderung und Auflösung der Dienstverträge, mit den Vorstands­mitgliedern zu treffen.

Das werde ich auch später als Anfragebeantwortung dort einsetzen, wo es einzusetzen ist, nämlich: Wieso hat das Präsidium des Aufsichtsrates entschieden?

Die Aufsichtsratsmitglieder und damit auch das Präsidium sind gemäß § 99 Aktienge­setz entsprechend ihrer organschaftlichen Treuepflicht zur Verschwiegenheit verpflich­tet. Da der Abschluss von Vorstandsverträgen nicht in meine Ingerenz fällt, ist mir die Beantwortung Ihrer Frage, so gestellt, nicht möglich und außerdem von der rechtlichen Verschwiegenheitspflicht umfasst. Außerdem wurde ich darüber informiert, dass die Auflösungsvorschläge zusätzlich eine Verschwiegenheitsklausel beinhalten. Auch dar­auf hat jemand Anrecht, der als Privatperson davon betroffen ist, sodass ich auch ge­gen zivilrechtliche Verpflichtungen verstoßen würde.

Darüber hinaus darf ich Sie auf die Ausführungen des Rechnungshofes in seinem Be­richt über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensio­nen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2005/2006, Seite 3, verweisen, in denen er auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 28. November 2003 verweist und aus der Begründung des VfGH wie folgt zitiert:

Die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie stehen daher der Anwendung jener Bestimmungen nach § 8 Bezügebegrenzungsgesetz – ein Bun­desverfassungsgesetz – entgegen, die eine namentliche Offenlegung der Bezüge und der Beschaffung von Daten zu diesem Zweck ermöglichen.

Ich ersuche Sie daher um Verständnis dafür, dass ich gegen diese gesetzlichen Be­stimmungen und vertraglichen Verpflichtungen nicht verstoßen kann und werde.

Sie haben dann eine Reihe von Fragen, nämlich die Fragen 2, 3, 4 und 5, gestellt, ob es mir quasi leid tut, dass wir so viel zahlen, und in welchem Zusammenhang das steht.

Zu diesen Fragen 2 bis 5 gestehe ich Ihnen völlig zu, dass jeder Cent, der bezahlt wer­den muss – auch der, der sich aus dem Vertrag ergibt –, schmerzlich ist. Das Präsi­dium, bestehend aus dem erfahrenen ehemaligen Generaldirektor Horst Pöchhacker, einem sehr erfolgreichen Unternehmer, Herrn Rauch, einem erfahrenen Wirtschaftsan­walt, Herrn Saxinger, und dem allgemein geachteten Generalsekretär, einem unabhän­gigen Mann des Ministeriums in meinem Bereich, den Sie auch kennen, hat diese Ent­scheidung gründlich geprüft, hat mehrere Gutachten eingeholt und ist auf Basis dieser Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass keine aktienrechtlichen Verfehlungen, die zu einer kostengünstigeren Entscheidung hätten führen können, vorliegen. Es wird ja in der öffentlichen Diskussion oft auch der Vertrauensentzug als Beispiel dafür gebracht, der ebenso mit Kosten verbunden ist.

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile hat das Präsidium eine Entscheidung ge­troffen, von der es überzeugt ist, dass sie im Sinne des Unternehmens, der rund 43 000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und der Bahnkunden die beste ist. Ich stehe zu den von mir bestellten Aufsichtsräten.

Zur Frage des Schillerplatzes 4 darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass es sich um ein Objekt handelt, das nicht der ÖBB, sondern der Telekom Austria gehört.

 


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