BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 152

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lie, wenn man so will, und die Familien insgesamt sind wiederum die Keimzelle unserer Gesellschaft.

Daher glaube ich, dass wir uns insgesamt bei der Weiterentwicklung aller Kinderrechte und bei der tatsächlichen Anwendung der Kinderrechte auch immer sehr genau vor Augen halten müssen, wie das in der Praxis funktioniert. Wir müssen uns fragen: Funk­tioniert das auch? Wo gibt es immer wieder Dinge, die es zu verbessern gilt, nachzu­schärfen gilt? Und da ist heute ein guter Anlass auch dafür, darüber zu reden und das noch einmal zu bekräftigen mit diesem heutigen Beschluss, denn Sie haben ja schon ausgeführt, dass das Kernstück dieses Übereinkommens in Österreich bereits geltende Rechtslage ist.

Dennoch kommt in der nächsten Zeit – und so hat es die Frau Ministerin ja angekün­digt – eine Novelle auf uns zu, die in Kürze in Begutachtung gehen soll – wir werden sicher dann noch Näheres darüber erfahren! –, wo es wieder darum geht, die Rechte der Kinder und damit die Familien insgesamt zu stärken.

Es ist, denke ich, die erste Aufgabe der Politik, sich dem zuzuwenden, was für die Ge­sellschaft am wichtigsten ist – und das ist nun einmal die Stärkung der Familie und damit das Wesen der Familie, und das sind die Kinder unseres Landes.

Darum kann ich für meine Fraktion sagen: Wir freuen uns sehr, dass wir das heute be­schließen können. Wir stimmen dem natürlich gerne zu und wollen das noch einmal bekräftigend verstanden wissen für eine gute Familienpolitik in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

18.16


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dön­mez. – Ich bitte darum.

 


18.16.54

Bundesrat Efgani Dönmez (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein The­ma, das mich wirklich emotional auch sehr bewegt, weil ich selbst in einem Kinder- und Jugendwohnheim jahrelang gearbeitet habe und nach wie vor tätig bin. Seit fast acht Jahren ist das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten in Kraft. Zwölf Staaten haben es bereits unterzeichnet, endlich nun auch Österreich.

Ein Übereinkommen zu unterzeichnen ist gut und schön, aber das ist halt nur eine Seite der Medaille. Wichtig ist für mich, ist für uns, auch die Inhalte des Übereinkom­mens wirklich zu leben.

Punkt eins: Warum haben wir heute nicht gleichzeitig eine Verfassungsänderung vor­liegen, die die Kinderrechte in der österreichischen Verfassung verankert? Ich habe eine gewisse Skepsis gegenüber einigen KollegInnen, die sich heute hier für die Rech­te der Kinder stark machen, und kann das aber auch begründen. Es ist nämlich noch keine zwei Jahre her – damals hat die ÖVP den Bundeskanzler gestellt –, da wollte die damalige Bundesregierung Kindern von MigrantInnen tatsächlich das Kindergeld strei­chen, solange diese keinen Aufenthaltstitel gehabt haben.

Und um einer parlamentarischen Debatte auszuweichen, sollte die damalige Ministerin Haubner das per Erlass regeln. Mit dieser Maßnahme sollten Neugeborene völlig un­schuldig diskriminiert und deren Familien in existentielle Probleme gestürzt werden. Ich kann mich auch noch gut an die damalige Diskussion erinnern. (Bundesrat Mayer: Die Frau Haubner war aber nicht in der ÖVP! – Bundesrat Kraml – in Richtung ÖVP –: Aber in der Regierung mit euch!) – Danke.

 


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