BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 153

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Hätten wir damals die Kinderrechte im Verfassungsrang verbrieft gehabt, wäre dieser Versuch von vorhinein zum Scheitern verurteilt gewesen. So mussten wir uns eine mehrwöchige höchst peinliche Debatte liefern. Damit uns Ähnliches in Zukunft erspart bleibt, erwarte ich eine rasche Verfassungsänderung. Warum kommt sie nicht?

Ich hege so meine Befürchtungen. Ich zitiere: „Kinder und Jugendliche dürfen auch für das, was ihre Eltern sagen, machen oder glauben nicht bestraft oder diskriminiert wer­den.“ – So steht es nämlich wortwörtlich in Artikel 2 der Konvention.

Wir müssen uns einmal vor Augen halten, was in Österreich tagtäglich Usus ist: Da werden tatsächlich Kinder für die Taten ihrer Eltern mit verantwortlich gemacht und zum Beispiel einfach abgeschoben.

Ich hege die Befürchtung, dass wir noch sehr lange auf eine Verankerung des Kinder­schutzes in unserer Verfassung warten müssen, denn es ist offensichtlich, dass diese Bundesregierung nicht beabsichtigt, die Rechte aller Kinder in Österreich wirklich zu gewährleisten. Es kann wohl kein Zufall sein, dass die verfassungsrechtliche Veranke­rung bereits in zwei Regierungsprogrammen gestanden ist – aber gekommen ist sie bisher nicht, weder in der Zeit der rechtskonservativen Regierung noch in der großen Koalition.

Die Bundesregierung kann mit ihrer gegenwärtigen Politik die Kinderrechte in der Ver­fassung gar nicht verankern, weil sie tagtäglich dagegen verstößt. Ein aktuelles Bei­spiel möchte ich anführen. Die Regelung des Kinderbetreuungsgeldes verstößt gegen die Konvention, da die Kinder von subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen keinen An­spruch darauf haben. Die, die es am notwendigsten bräuchten, haben keinen Anspruch darauf!

Die Konvention geht davon aus – und das ist der Knackpunkt in dieser Materie –, dass alle Kinder gleich sind. Und wenn alle Kinder gleich sind, haben sie auch die gleichen Rechte. Das wird in Österreich aber nicht gelebt. Ich habe auch nicht das Gefühl, dass ein Minister Platter alle Kinder gleich behandeln möchte; zumindest zeugt davon sein Vorgehen in den viel diskutierten Fällen – darauf brauche ich jetzt, glaube ich, nicht explizit einzugehen. Die beabsichtigten Abschiebungen sind ja Realität.

Da gelangen dann plötzlich auch noch ganz schnell die vermeintlichen Taten von jugendlichen Geschwistern, die übrigens auch von der Kinderrechtscharta geschützt werden, an die Öffentlichkeit.

Summa summarum: Das ist der Alltag vieler Kinder und Jugendlicher hier in Öster­reich, wie ich tagtäglich auch in meiner Betreuungsarbeit wahrnehme. Das ist nicht irgendein Hirngespinst, sondern das passiert.

Nichtsdestotrotz freue ich mich, dass wir heute der Unterzeichnung dieses Überein­kommens zustimmen. Für viele Kinder und Jugendliche kann es nur noch besser wer­den. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

18.22


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministe­rin Berger. – Bitte.

 


18.22.23

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Danke für die Unterstützung dieses Übereinkommens.

Es stimmt, dass das, was in diesem Übereinkommen von Österreich verlangt wird, schon seit Längerem umgesetzt ist. Genauso stimmt es, dass sich speziell in diesem Bereich ein Innehalten wirklich nicht gut auswirken würde und dass wir hier immer wie-


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