BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 154

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der auch neue Schritte für mehr Kinderrechte und für einen besseren Schutz der Kin­der setzen sollten.

Weil Herr Bundesrat Baier die bereits von mir angekündigten weiteren Maßnahmen angesprochen hat, nur noch telegrammartig einige Stichworte: In meinem Bereich kann ich mit dazu beitragen, dass wir zum einen alles tun, damit Kinder nicht Opfer von Straftaten werden. Ich habe erst vor einigen Tagen mit einigen Regierungskollegen diesbezüglich zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen. Dort, wo es leider doch pas­siert, müssen wir darauf achten, dass Kinder das Strafverfahren, in dem sie jetzt sozu­sagen als Opfer auch stärker vorkommen, nicht weiter als traumatisierend, belastend empfinden. Wir haben da im Strafprozess selbst schon einige Vorkehrungen getroffen, und diese sollen auch auf den Zivilprozess ausgedehnt werden; zum Beispiel die ge­trennte und schonende Einvernahme von Jugendlichen und Kindern auch im Zivilver­fahren.

Wir sind in Beratungen mit Experten, insbesondere beim Schutz vor sexuellen Über­griffen und Schutz vor häuslicher Gewalt die Anzeigeverpflichtungen, die es für die un­terschiedlichsten Berufsgruppen gibt, zumindest zu vereinheitlichen, wenn nicht zu ver­schärfen. Wir alle erinnern uns noch an den Fall Luca, wo es einige Missverständnisse auch bei denen gegeben hat, die da einer Melde- oder Anzeigepflicht unterliegen.

Wir haben zusätzliche Maßnahmen in Vorbereitung zum Schutz vor Sexualstraftaten, wo wir insbesondere durch eine bessere Therapiebegleitung und Kontrolle von Tätern, die ja bereits einmal eine Tat begangen haben, dazu beitragen wollen, dass es zu kei­ner Wiederholung kommt.

Im finanziellen Bereich wird eine Rolle spielen, dass wir das Unterhaltsvorschussrecht verbessern wollen und zu einer kontinuierlicheren, regelmäßigeren Zahlung der Unter­haltsvorschüsse des Staates beitragen wollen, insbesondere zu einer schnelleren Ab­wicklung der Verfahren, dass der Unterhaltsvorschuss auch dann schon gezahlt wer­den kann, wenn ein Antrag auf Exekution eingebracht wird, und nicht erst, nachdem nachgewiesen wurde, dass die Exekution erfolglos war.

Ich darf hinweisen auf den Modellversuch Kinderbeistand, der schon unter meiner Vor­gängerin eingeführt wurde und der sich sehr bewährt, wo wir den Kindern bei Obsorge­streitigkeiten in Scheidungsverfahren sozusagen einen Anwalt nur für ihre Rechte, notfalls auch gegen die Eltern, zur Verfügung stellen. Ich möchte dieses Modell, wenn wir das Geld dafür auftreiben, gerne ausweiten.

Wir bemühen uns, die Familiengerichtsbarkeit weiter zu verbessern. Es wird heuer Schwerpunkt der Richterinnen- und Richterwoche sein, dass wir die Familienrichter, die ja eine besonders schwierige Aufgabe haben, noch besser unterstützen, dass wir mehr Kontinuität in diesen Berufen bekommen. Das ist ein sehr belastender Teil der Gerichtsbarkeit. Die Richterinnen und Richter wechseln hier sehr oft, was wieder für die Länge der Verfahren nicht günstig ist.

Abschließend darf ich noch sagen, dass vorgesehen ist, die UN-Konvention über die Kinderrechte im Rahmen der Verfassungsreform umzusetzen. Nachdem es sich dabei weitgehend um Grundrechte handelt, soll diese UN-Konvention im Paket 3 der Verfas­sungsreform umgesetzt werden. Die Umsetzung dieses Plans hat sich diese Regierung sehr ernsthaft vorgenommen. Ich bin auch überzeugt davon, dass wir es in dieser Le­gislaturperiode schaffen werden. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.26


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile ihr dieses.

 


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