18.26
Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne
Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr
geehr-
te Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Lieber Kollege
Dönmez, ich sehe schon spannende Zeiten und spannende Diskussionen auf uns
zukommen. (Bundesrat Kraml: Das glaube ich!)
Die FPÖ bekennt sich selbstverständlich dazu, obwohl ich es mir jetzt leicht machen und sagen könnte: Das war damals Frau Haubner, und die war schon beim BZÖ, das geht uns eigentlich nichts an! (Bundesrat Stadler: So lebt man leichter, oder?), dass zuerst der Asylstatus geklärt werden muss, bevor Gelder ausgeschüttet werden, weil wir es im Gegensatz zu Ihnen nicht so sehen, dass es reicht, über die Grenze zu kommen, um hier alle Förderungen bekommen zu können, die jeder Österreicher bekommt. Wir glauben, dass Sie damit jenen, die tatsächlich Asyl brauchen, überhaupt nichts Gutes tun. Wir wollen dem Sozialtourismus nicht Tür und Tor öffnen! (Beifall des Bundesrates Herbert.)
Ich nehme an, Sie haben vom Fall Arigona gesprochen, weil Sie ja auch aus Oberösterreich kommen. Und in diesem Zusammenhang muss ich einmal mehr darauf hinweisen: Der Vater ist illegal eingereist, hatte einen negativen Asylbescheid, hat seine Familie mittels Schleppern illegal nachgekommen lassen. Diese Personen haben wieder einen negativen Asylbescheid bekommen – und so geht das jetzt schon einige Male. Ich sage Ihnen: Nach unserer Auffassung kann man sich das Bleiberecht nicht ersitzen.
Aber jetzt zum eigentlichen Thema. Der Europarat hat da etwas wirklich Positives in die Wege geleitet. Ja, wir bekennen uns auch zu den Rechten des Kindes, auch wenn es da manchmal unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Art und Weise, vor allem im Herkömmlichen, gibt. Die Rechte der Kinder generell in den Mittelpunkt zu stellen, vor allem dann, wenn es um familienrechtliche Streitigkeiten geht, muss unser oberstes Ziel sein, weil wir immer das Wohl des Kindes im Auge haben müssen, weil es unser wertvollstes und wichtigstes Gut ist.
Gerade Kinder sind ja bei Trennungen immer die unschuldigen Opfer, die sich oft selbst schuldig wähnen, obwohl sie gar nichts dafür können, wenn sich ihre Eltern nicht mehr verstehen.
Es ist ja von meinen Vorrednern schon sehr viel gesagt worden, das ich durchaus unterstütze und unterschreibe, zwei Dinge möchte ich aber doch noch ansprechen – ich möchte nicht alles wiederholen, was schon gesagt wurde.
Es gibt ja auch eine Empfehlung, in familienrechtlichen Angelegenheiten die Verfahren zu beschleunigen. Das halte ich für eine ganz wesentliche Sache, denn nichts ist schlimmer für Kinder als ein jahrelanges Hin- und Hergezerre.
Das Zweite ist – da haben wir in Österreich ja auch schon positive Ansätze – die gemeinsame Obsorge der Eltern, die sich, obwohl sie anfangs doch größerer Kritik ausgesetzt war, als etwas durchaus Positives herausgestellt hat, wiewohl viele Eltern nicht wissen, dass es diese Möglichkeit gibt. Diesbezüglich wäre in einem Trennungsfall vielleicht eine intensivere Beratung notwendig.
Aber der letzte Schritt müsste eigentlich sein, dass es eine verpflichtende Obsorge für beide Elternteile gibt, weil beide Elternteile für ihre Kinder verantwortlich sind, wie das auch in diesem Übereinkommen richtigerweise angesprochen wird, und das Kind auch das Recht auf beide Elternteile hat. Wie wir gesehen haben, erledigen sich dadurch manche Streitigkeiten schon von vornherein. Ich hoffe, dass uns diese verpflichtende Obsorge in absehbarer Zeit gelingt. (Beifall des Bundesrates Herbert.)
18.30
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite