Zur zweiten Materie: Wie auch Kollege Stadler erwähnt hat, verlängern wir diese Artikel-15a-Vereinbarung, also einen Vertrag mit den Ländern, bereits zum zweiten Mal, und zwar um fünf Jahre. Nach diesem Vertrag wird für die Behandlung und Betreuung von Inhaftierten von Justizanstalten eine pauschale Abgeltung von zirka 8,55 Millionen € von den Ländern bezahlt – also auch keine kleine Summe. Aber trotzdem, wenn ich die angestiegenen Kosten im Gesundheitsbereich betrachte, dann glaube ich, dass das Justizministerium mit diesem Betrag nicht unbedingt eine Freude haben wird. Das kann man, denke ich, ermessen. Aber ich meine, man kann auch festhalten, dass es den Ländern finanziell auch nicht so gut geht. Und wenn es hier eine Einsparungsmöglichkeit gibt oder keine Verpflichtung besteht, mehr zu zahlen, dann werden die Ländern sagen: Danke, wir zahlen den bisherigen Beitrag!
Meiner Meinung nach wäre es auch sinnvoller – Kollege Stadler hat ja angesprochen, dass diesbezüglich bereits ein Prozess im Gange ist –, sich zu überlegen, wie man das tatsächlich besser regeln oder der Kostenwahrheit entsprechen könnte. Dann wäre es vielleicht doch möglich, dass diese inhaftierten Menschen in irgendeiner Form in die Sozialversicherung kommen, dass die Sozialversicherung sozusagen verlängert wird und sie nicht aus der Sozialversicherung herausfallen und dass wir dann hier auch mehr Transparenz haben und entsprechende Kostenwahrheit glaubhaft machen können.
Wir werden selbstverständlich diesen beiden Vorlagen gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
18.46
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.
18.46
Bundesrat Efgani Dönmez (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Auch wieder ein Thema, was vielleicht für Spannung sorgen wird: Schubhaft.
Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich eines vorausschicken: Wir werden diesen beiden Tagesordnungspunkten unsere Zustimmung erteilen. Bei beiden Punkten handelt es sich um eine – wenn auch nur leichte – Verbesserung der bisher geltenden Rechtslage. Allerdings greift die Artikel-15a-Vereinbarung bezüglich der Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen in Justizanstalten viel zu kurz. Es bleibt für mich die Frage offen, warum ein öffentliches Krankenhaus der Justiz für medizinische Versorgungsleistungen für Häftlinge ausgerechnet den Privatkostentarif verrechnet. Und meine Hauptkritik richtet sich gegen die Unvollständigkeit der Strafvollzugspolitik in unserem Land.
Diese Vereinbarung ist, weil es sich wieder um eine kurzfristige Vereinbarung handelt, lediglich eine kleine Mängelbehebung, wie so vieles im österreichischen Strafvollzug. Obwohl ich mich freue, dass diese Vereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund zustande gekommen ist und dass es diese gibt, muss ich sagen: Es handelt sich meiner Ansicht nach dabei um eine echte Tragödie. Es gleicht einem unwürdigen Schauspiel, wenn darüber diskutiert werden muss, wer die Kosten für die medizinische Behandlung von kranken Häftlingen zu tragen hat.
Unsere Justizministerin beklagt den exorbitanten Anstieg der medizinischen Betreuungskosten in den Justizanstalten. Immer mehr Häftlinge werden immer kränker. Und sie erkranken immer zahlreicher, weil dieses System des Strafvollzuges sie krank macht. Viele dieser Krankheiten haben psychologische und psychosomatische Ursachen, für die es aber am allerwenigsten Mittel und Beistand gibt. Da kann ich aus mei-
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