5. Mai 2008
GZ: BMeiA-SI.8.33.02/0002-I.2a/2008
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung vom 16. April 2008 (Pkt. 24 des Beschl.-Prot. Nr. 50) der Herr Bundespräsident am 25. April 2008 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten VIII bis XV und XXII bis XXVII erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
*****
Bundesministerium für
europäische und internationale
Angelegenheiten
BMeiA-SI.4.36.11/0001-IV.2b/2008
Vertrag zwischen der Republik Österreich
und der Republik Slowenien über
den Verlauf der Staatsgrenze
in den Grenzabschnitten VIII bis XV
und XXII bis XXVII;
Verhandlungen
Vortrag
an den
Ministerrat
Mit dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten VIII bis XV und XXII bis XXVII sollen neue Grenzdokumente über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien in den Grenzabschnitten VIII bis XV und XXII bis XXVII in Kraft gesetzt sowie einige vertragliche Bestimmungen insbesondere aus Gründen der technischen Präzisierung angepasst werden.
Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien ist derzeit durch folgende Verträge bestimmt:
Vertrag vom 8. April 1965 zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die gemeinsame Staatsgrenze BGBl. Nr. 229/1966;
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