BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 12

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Vertrag vom 29. Oktober 1975 zwischen der Republik Österreich und der Sozialisti­schen Föderativen Republik Jugoslawien über die gemeinsame Staatsgrenze, BGBl. Nr. 585/1976;

Notenwechsel vom 27. Oktober 1979 / 3. März 1980 zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die Grenzdokumente für die Abschnitte I und IV der gemeinsamen Staatsgrenze, BGBl. Nr. 288/1981, in der Fassung des Notenwechsel vom 16. Oktober 1992, BGBl. Nr. 714/1993;

Vertrag vom 24. Oktober 1995 zwischen der Republik Österreich und der Republik Slo­wenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten II, IV bis VII und in Teilen der Grenzabschnitte IX und X (regulierter Glanzbach) sowie XIX (regulierter Rischbergbach), BGBl. III Nr. 69/1997.

Die Ständige Österreichisch-Slowenische Grenzkommission hat beschlossen, für die Grenzabschnitte VIII bis XV und XXII bis XXVII der österreichisch-slowenischen Staatsgrenze neue Grenzdokumente zu erstellen. Diese Grenzdokumente beinhalten eine Grenzbeschreibung, ein Koordinatenverzeichnis sowie einen Grenzplan im Maß­stab 1:2000 bzw. 1:5000 (in den Gebirgsabschnitten). Durch die neuen Grenzdoku­mente soll der Verlauf der Staatsgrenze nicht geändert werden, sondern die zahlrei­chen zum Teil aus den Jahren 1920 bis 1923 stammenden Grenzurkunden ersetzt werden.

So verweist beispielsweise der Artikel 1 des Vertrages vom 8. April 1965 auf die Fest­legung der Staatsgrenze durch den Grenzregelungsausschuss und sohin auf den Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. Vom Grenzregelungsausschuss wurde für jeden Grenzabschnitt (Sektion) ein eigenes Heft (insgesamt 27 großformatige Teilhef­te) angelegt. Die gesamte Staatsgrenze wurde in den Jahren 1958 bis 1961 neu ver­markt. Als Ergebnis dieser Arbeiten wurden für die einzelnen Grenzabschnitte Urkun­den „Ergänzung und Berichtigung zur Beschreibung und zum Plan der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien“ so­wie zusätzliche Feldskizzen verfasst. Seitens der durch Artikel 21 des Vertrages vom 8. April 1965 eingerichteten Ständigen Gemischten Kommission (Grenzkommission) wurden in fünf periodischen Kontrollen die Grenzzeichen soweit erforderlich instand gesetzt bzw. erneuert und die Vermarkung der Staatsgrenze – soweit erforderlich – er­gänzt. Die von der Grenzkommission verfügten Änderungen und Ergänzungen der Ver­markung sowie Berichtigungen fehlerhafter Vermessungsergebnisse wurde in insge­samt fünf Grenzdokumenten "Ergänzungen und Berichtigungen" festgehalten.

Da die erwähnten Grenzdokumente auf Grund ihres Alters den technischen und auch praktischen Anforderungen der heutigen Zeit nicht mehr entsprechen, wurden die neu­en Grenzdokumente für die Grenzabschnitte VIII bis XV und XXII bis XVII in den Jah­ren 1995 bis 2007 erstellt. Die In-Kraft-Setzung dieser neuen Grenzurkunden bedarf eines entsprechenden Staatsvertrages. Die Ständige Österreichisch‑Slowenische Grenzkommission hat einen diesbezüglichen Vertragsentwurf erarbeitet.

Auf Grund des bereits erwähnten Alters und der technischen Genauigkeit der Grenzdo­kumente waren bei der Erstellung der neuen Grenzdokumente einige geringfügige Un­klarheiten im Grenzverlauf, hervorgerufen durch ungenaue Beschreibung bzw. durch Veränderungen in der Natur, zu klären.

Der geltende Grenzvertrag enthält Regelungen über den Grenzübertritt, über Grenz­übertrittsausweise sowie über Gebühren und Abgaben, die im Hinblick auf die Zugehö­rigkeit beider Staaten zur Europäischen Union und die volle In-Kraft-Setzung des Schengener Vertragswerkes für die Republik Slowenien obsolet geworden sind.

 


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