BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 13

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Der Vertrag wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Geneh­migung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnah­me der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres, dem Bundesminister für Wirt­schaft und Arbeit und dem Bundesminister für Finanzen stelle ich den

Antrag

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Botschafter Dr. Valentin Inzko, und im Falle seiner Verhinderung Gesandte-Botschaftsrätin Mag. Erika Bernhard, zur Leitung der Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten VIII bis XV und XXII bis XXVII zu bevollmächtigen.

Wien, am 9. April 2008

PLASSNIK m.p.

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Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 8)

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Präsident Helmut Kritzinger: Eingelangt ist die Strategische Jahresplanung 2008 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, auf der Grundlage des Legis­lativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der deutschen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaften, die dem Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Des Weiteren ist der Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Techno­logie betreffend geplante Maßnahmen und Absichten im Bereich der Infrastruktur, auf­gegliedert nach Bundesländern, eingelangt, der dem Ausschuss für Verkehr, Innova­tion und Technologie zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüs­se des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heuti­gen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Helmut Kritzinger: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

 


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