BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 14

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnah­me von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einver­standen sind, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates er­forderlichen Mehrheit angenommen.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Helmut Kritzinger: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages be­absichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 und 3, 4 bis 6 sowie 15 und 16 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vor­gehen.

*****

Bevor ich in die Tagesordnung eingehe, gebe ich bekannt, dass ich die Sitzung nach der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 unterbrechen werde, um dem Landeshaupt­mann von Südtirol Luis Durnwalder Gelegenheit zu geben, vor den Mitgliedern des Bundesrates eine Stellungnahme abzugeben.

09.10.371. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Mai 2008 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem ein Bundesgesetz über die Erlangung der Studienberechtigung für Studien an Pädagogischen Hochschulen (Hochschul-Studienberechtigungsge­setz – HStudBerG) erlassen sowie das Hochschulgesetz 2005 und das Privat­schulgesetz geändert werden (522 d.B. und 533 d.B. sowie 7933/BR d.B. und 7934/BR d.B.)

 


Präsident Helmut Kritzinger: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Hladny. Ich bitte um den Bericht.

 


9.12.00

Berichterstatterin Waltraut Hladny: Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unter­richt, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Mai 2008 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erlangung der Studienbe­rechtigung für Studien an Pädagogischen Hochschulen erlassen sowie das Hochschul­gesetz 2005 und das Privatschulgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf den Antrag be­schränken kann.

 


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