BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 15

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Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Mai 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Helmut Kritzinger: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Todt. Ich erteile ihm das Wort.

 


9.12.17

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Hochschul-Studien­berechtigungsgesetz setzen wir in Österreich eine lange Tradition fort.

1945 hat man in Österreich erstmals die Möglichkeit eingeführt, auch ohne Matura stu­dieren zu können. Das ist eine Zeit lang in Vergessenheit geraten. Es gab nur ganz wenige, die diese Möglichkeit genutzt haben. Dann ist diese Berufsreifeprüfung reakti­viert worden, durch eine Studienberechtigungsprüfung erweitert worden, und heute geht es darum, den Zugang zu den Pädagogischen Hochschulen auch ohne Matura zu ermöglichen, um eben mit entsprechenden Vorkenntnissen, die man sich im Beruf oder anderweitig hat erwerben müssen, und eine Reihe von Prüfungen – maximal fünf Prü­fungen – durch ein Studium an der Pädagogischen Hochschule Lehrerin oder Lehrer zu werden. Es wird damit eine rechtliche Basis geschaffen, dass auch Personen ohne Matura an Pädagogischen Hochschulen inskribieren können.

Mit diesem Gesetz sorgen wir für vergleichbare Möglichkeiten, wie es sie an den Uni­versitäten bereits gibt, und für die notwendige Durchlässigkeit.

Die Studienberechtigungsprüfung bereitet die Kandidatinnen und Kandidaten gezielt auf ein bestimmtes Studium an einer öffentlichen oder privaten Pädagogischen Hoch­schule beziehungsweise an einem privaten Studiengang vor. Es ist daher nicht mög­lich, mit der absolvierten Studienberechtigungsprüfung nach diesem Gesetz ein ande­res Studium an einer anderen postsekundären Bildungseinrichtung zu beginnen.

Der Entwurf des Hochschul-Studienberechtigungsgesetzes beinhaltet im Wesentlichen das Zulassungsverfahren und Prüfungsverfahren, die Prüfungsgebiete und Anforderun­gen, die Anerkennung von Prüfungen und Leistungen, Regelungen zur Wiederholung von Studienberechtigungsprüfungen, Regelungen zur Studienberechtigungsprüfungs­kommission und zum Studienberechtigungsprüfungszeugnis.

Ich möchte allerdings eines schon auch noch feststellen: Die gemeinsame Ausbildung aller pädagogischen Berufe ist noch nicht gegeben, denn hier fehlen noch die Kinder­gärtnerinnen und Kindergärtner. Wir sollten uns bemühen, auch den Kindergärtnerin­nen und Kindergärtnern solche Möglichkeiten zu eröffnen, damit wir international nicht mehr die Letzten sind.

Mit diesem Gesetz wurde auf alle Fälle ein weiterer Meilenstein gesetzt, und wir wer­den selbstverständlich diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bun­desräten der ÖVP.)

9.15


Präsident Helmut Kritzinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Schni­der. Ich erteile ihm das Wort.

 


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