BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 16

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9.15.40

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde zu beiden Punkten dieses Gesetzestextes Stellung nehmen: zu dem einen Punkt, der vom Kollegen Todt schon sehr ausführlich angesprochen worden ist, was die Studienbe­rechtigungsprüfung betrifft, eine kurze Anmerkung, dann auch zum Privatschulgesetz, das im Bericht kaum Erwähnung findet, das wir aber ebenfalls hier besiegeln, wenn ich das so sagen darf.

Zum ersten Punkt: Ich glaube auch, dass es sehr, sehr wichtig ist, dass es das für die Pädagogischen Hochschulen gibt, denn wir müssen nicht nur schauen, dass die Aka­demikerinnen- und Akademikerquote höher wird – das kann wohl nur eine Neben- und Randbemerkung sein –, sondern dass möglichst viele Menschen mit unterschiedlichen Lernbiographien einen Zugang zu pädagogischen Berufen haben, gerade was Lehre­rinnen und Lehrer betrifft.

Das Zweite, was in diesem Zusammenhang auch sehr, sehr wichtig ist und was ja auch im Vorblatt der Bemerkungen steht: Es ist zurzeit nicht möglich, diesen Text – den Text der Universitäten, die ja ebenfalls solch eine Studienberechtigungsprüfung haben – gleich für die Pädagogischen Hochschulen zu übernehmen, weil es umfangreicher Überarbeitungen bedarf. Das sehe ich auch so, aber ich glaube, wir müssen uns – nicht nur, was die Studienberechtigungsprüfung betrifft, sondern über­haupt – überlegen, wie die Pädagogischen Hochschulen und die Universitäten nicht nur kooperieren, sondern Schritt für Schritt – wie auch immer, ich möchte da nichts vor­wegnehmen – ein Stück zusammenwachsen. Denn eines muss uns wohl klar sein – Herr Kollege Todt hat das ja auch bereits angesprochen –: Die gemeinsame Ausbil­dung der Lehrerinnen und Lehrer muss unsere Zukunftsperspektive sein.

Ich mache deshalb darauf aufmerksam, dass das, was wir heute hier besiegeln, wirk­lich nur eine sehr monolithische Geschichte ist, weil es nur eine Berechtigungsprüfung für die Pädagogischen Hochschulen ist und nicht für die Universitäten, und es umge­kehrt in dem Sinn praktisch auch nicht möglich ist. Da muss man halt schon sagen, es ist ein bisschen eine Einbahnsituation. Ich weise darauf hin – so lese ich dieses Vor­blatt –, dass zwar hier gemeint ist, Einfügung der Pädagogischen Hochschulen und Universitäten, was die Studienberechtigungsprüfung betrifft, aber ich sage einmal, Ein­fügung der Pädagogischen Hochschulen und Universitäten – wie auch immer – muss unsere Zukunftsvision sein. Wir müssen das Schritt für Schritt angehen, sonst bleiben viele Schritte, die wir ja gerade auch in diesem Studien- und Schuljahr gemeinsam ge­setzt haben, wirkungslos.

Ich denke, dass gerade die Lehrerinnen und Lehrer eine gemeinsame Ausbildung, eine gemeinsame Fort- und Weiterbildung brauchen, und wenn sie gemeinsam leben, dann wollen sie natürlich auch gemeinsam arbeiten. Ich glaube, wir könnten dann manche Probleme, die wir zurzeit noch haben, vielleicht nicht nur wunderbar umschiffen, son­dern ganz neu Segeln setzen.

Zweiter Punkt: Privatschulgesetz. Ich bin sehr froh darüber, dass es nun die Aufnah­me dieser Diktion, was die Subventionen betrifft, gibt, denn das war bis dato nicht im Hochschulgesetz 2005 enthalten, dass die privaten und vor allem jetzt hier in Öster­reich die konfessionellen Hochschulen erfasst waren – und da gibt es immerhin vier kirchliche Hochschulen und eine kirchliche Hochschuleinrichtung, nämlich die in Kla­genfurt –, die das notwendigerweise brauchen, weil sie sonst um zwei Dinge umfallen, die es bisher sehr wohl gegeben hat an den Akademien, nämlich was das Personal


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