BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 17

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und auch andere Mittel betrifft, gerade wenn wir jetzt an die pädagogischen Institute und auf der anderen Seite an die religionspädagogischen Institute denken.

Dass das in den letzten Monaten aber nicht im luftleeren Raum vor sich gegangen ist, ist auch klar, denn es gab sehr wohl eine Verbal-Note des Außenministeriums zwi­schen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl, mit deren Hilfe das geregelt wurde. Das wurde also jetzt im Nachhinein ins Hochschulgesetz 2005 eingebracht, und ich halte das für sehr notwendig.

Auch hiezu möchte ich zwei kurze Bemerkungen machen.

Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass das, was für die öffentlichen Hochschulen gilt, auch für die privaten Hochschulen gilt. Wir sprechen jetzt über die konfessionellen Hochschulen, aber ich meine jetzt nicht nur die konfessionellen, sondern die privaten Hochschulen überhaupt. Dass für diese die Möglichkeit besteht, eine Ausbildung anzu­bieten, steht außer Frage, es muss aber sehr wohl auch Fort- und Weiterbildung ange­boten werden können.

Ich kenne aus den Diskussionen der letzten Monate auch ein bisschen die Ängste, die sich darauf beziehen, dass es zwar Studiengänge für das Volksschul-, Sonderschul- und Hauptschul-Lehramt – abhängig davon, wofür man sich in diesem ersten Zyklus akkreditieren ließ – gibt, dass man in der Folge aber keine Fort- und Weiterbildung an­bieten kann. Auch das ist jetzt geregelt. Es findet sich allerdings in dieser Regelung auch die Formulierung: „nach Maßgabe der Mittel und der Möglichkeiten“, die ich auch verstehen kann.

Ich halte es, wenn man von „Maßgabe“ spricht, für wichtig, dass wir auch überlegen, welche Kriterien zählen. Eines fällt mir ein, und dieses möchte ich hier auch erwähnen: Ein ganz wichtiger Punkt für mich ist, ob die Pädagogischen Hochschulen – sowohl die öffentlichen als auch die konfessionellen – bereit sind, mit anderen tertiären Einrichtun­gen und natürlich vor allem mit den Universitäten zu kooperieren. – Ich glaube, wir müssen den Mut haben, dass auch Studiengänge für Lehrämter übergreifend angebo­ten werden und dass wir hier ein paar erste Schritte setzen, damit das sozusagen zu­sammenwachsen kann. Das ist gesetzlich bereits im Hochschulgesetz 2005 festgelegt, denn darin lautet ein wichtiger Punkt, dass Kooperationen nicht sein können, sondern sein müssen.

Ich glaube, das muss man manchen Damen und Herren jetzt schon noch hinter die Ohren schreiben: Es geht nicht darum, dass jeder sein Süppchen anbietet und meint, er oder sie sei der beste Koch oder die beste Köchin, sondern ich meine, wir sollten endlich beginnen, gemeinsam eine Küche zu betreuen und darauf zu achten, dass wir da oder dort auch Gemeinsames aufziehen. Ich darf in diesem Zusammenhang an die Neue Mittelschule erinnern, weil ich glaube, diesbezüglich gäbe es Möglichkeiten, et­was gemeinsam anzubieten.

Wichtig ist mir, wie gesagt, dass, wenn einer Pädagogischen Hochschule vom Ministe­rium zugesagt wird, dass sie eine Ausbildung anbieten darf, ob das jetzt eine Lehr­amtsausbildung für Volksschule, Hauptschule oder Sonderschule ist, selbstverständlich auch dazugehört, dass man für diese Lehrerinnen und Lehrer auch eine Fort- und Wei­terbildung anbieten muss. Wir haben nämlich immer schon gesagt, dass es der we­sentliche Mehrwert der Pädagogischen Hochschule im Gegensatz zu anderen Hoch­schulen ist, dass Aus-, Fort- und Weiterbildung ein integrierender Bestandteil und ein wichtiger Prozess sind.

 


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