Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Schreiben des Vizekanzlers und Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Anlage 1:
Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer
Bundesminister für Finanzen
Bundesministerium
für Finanzen
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien
Wien, am 6. Mai 2008
GZ: BMF-O10221/0819-IV/4/2008
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 52: Sitzung des Ministerrates am 30. April 2008 Verhandlungen mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zum Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen aufgenommen wurden.
Mit Hongkong besteht derzeit keine Regelung zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Durch den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens, welches das Wirtschaftshindernis der doppelten Besteuerung vermeidet, könnte eine wesentliche Grundlage für den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und diesem interessanten Wirtschaftsraum geschaffen werden. Der Aufbau steuervertraglicher Beziehungen zu Hongkong liegt somit auch im Interesse der Förderung des Wirtschaftsstandorts Österreich.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
*****
Anlage 2:
Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsident des Bundesrats
Helmut KRITZINGER
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017 Wien
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