BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 21

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

zwar eine Reihe von Studien, die einander ähnlich sind, aufnehmen, wenn ich mich aber beispielsweise entschlossen habe, Kommunikationswissenschaften zu studieren, und mir dann plötzlich einfällt, dass mich Jus eigentlich mehr interessiert, dann muss ich dort ja auch die entsprechenden Prüfungen ablegen.

Es ist auch positiv, dass die Studienkommission die näheren Bestimmungen über die Durchführung, Wiederholung und Beurteilung der Studienberechtigungsprüfung im ge­setzlichen Rahmen selbst festlegen kann, weil ich glaube, dass auch das ein Stück­chen mehr Freiheit für die Studienkommission ist, die sie, wie ich hoffe, auch immer gut handhaben wird.

Kritisieren möchte ich schon ein bisschen, dass die konfessionellen Pädagogischen Hochschulen mit in das Gesetz aufgenommen wurden. Das ist zwar logisch, weil ja die pädagogischen Institute im Privatschulgesetz verankert waren und es das Konkordat gibt, unsere Kritik betrifft aber immer die Tatsache, dass es diesbezüglich gegenüber anderen Privatschulen leider eine Ungleichheit beziehungsweise Ungerechtigkeit gibt. Das heißt aber nicht, dass ich die konfessionellen Schulen oder Hochschulen deswe­gen beschränken möchte. Man sollte aber grundsätzlich einmal darüber nachdenken, ob man den Vorteil, den die konfessionellen Schulen durch das Konkordat haben, nicht auch auf andere private Schulen beziehungsweise Hochschulen ausdehnen kann.

Insgesamt ist diese Regierungsvorlage zu begrüßen, und ich werde ihr gerne zustim­men. (Beifall des Bundesrates Herbert.)

9.36


Präsident Helmut Kritzinger: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Dr. Schmied das Wort. – Bitte.

 


9.36.58

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Prä­sident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Lieber Herr Dr. Schnider! Ich freue mich sehr über die breite Zustimmung zu diesem Gesetzesantrag. Aus meiner Sicht ist das eine formale Notwendigkeit und eine wichtige rechtliche Grundlage für je­ne Personengruppe, die gerne an den Pädagogischen Hochschulen studieren möchte.

Ich unterstreiche, dass ich schon in der Diskussion im Unterrichtsausschuss des Natio­nalrates den Vorstoß von Herrn Abgeordnetem Dr. Graf sehr begrüßt habe, jetzt auch die Meisterprüfung als Befähigungsprüfung anzuerkennen, nämlich als Wahlfach zur Studienberechtigungsprüfung. Ich halte das für ganz wichtig, denn es ist entscheidend, auch jene Menschen für den Lehrberuf zu gewinnen, die dies gerne tun möchten, die den emotionalen Hintergrund mitbringen, die aber gleichzeitig auch die Erfahrungen aus anderen Berufsfeldern mit einbringen können.

Ich freue mich über die breite Zustimmung zu diesem Gesetzesantrag. Diese gibt es nicht immer bei bildungspolitischen Gesetzesanträgen und Vorschlägen. Außerdem darf ich hier an dieser Stelle zum wiederholten Male sagen, dass ich die bildungspoliti­sche Diskussion und die Anregungen, die ich hier aus Ihrem Kreis immer mitnehmen darf, außerordentlich schätze. Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit!

Abschließend möchte ich noch ergänzen, dass ich in regelmäßigen Abständen selbst­verständlich auch zu Schulpartnergipfeln einlade. Ich pflege die Zusammenarbeit mit den Schulpartnern sehr, und ich werde mir erlauben, zu den nächsten Schulpartnertref­fen auch die für den Bildungsbereich zuständigen Mitglieder des Bundesrates herzlich einzuladen. – Vielen Dank für die Kooperation! (Allgemeiner Beifall.)

9.38

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite