allem ihrer VertreterInnen war. (Bundesrat Kneifel: Nein, das stimmt nicht! Das ist ein Nonsens!) Bisher funktioniert diese Art der Kontrolle, nämlich der Kontrolle der Öffentlichkeit, sehr gut.
Die Transparenz der Subventionen ist für uns eindeutig ein erster, wenn auch noch kleiner Schritt in die richtige Richtung. (Bundesrat Perhab: Das sind keine Subventionen! Ausgleichszahlungen!)
Was uns Grünen noch wichtig ist – und da liegt noch ein weiter Weg vor uns –, ist die Verteilungsgerechtigkeit. Die Produktionsbedingungen innerhalb der Landwirtschaft sind sehr unterschiedlich. Böden und Klima sowie die strukturellen Bedingungen unterliegen einer breiten Varianz. Der wirtschaftliche Erfolg eines landwirtschaftlichen Betriebes hängt von vielen Faktoren ab, die unbeeinflussbar sind. Gleichzeitig aber nimmt die Antragstellung auf Förderungen eine immer zentralere Stellung für den einzelnen Bauern beziehungsweise die einzelne Bäuerin ein.
Dass es bei unserem Klima relativ leicht zu Härtefällen kommen kann, ist jederzeit nachvollziehbar. Wir Grüne treten immer für eine Anpassung der Härtefallregelung ein. Es freut uns, dass jetzt jene Betriebe, die gar keine Prämie bekommen haben, zumindest in die Regelung miteinbezogen worden sind. Was uns aber bei Weitem noch nicht zufriedenstellt, ist die Dotierung des Härtefonds. Wir treten dafür ein, den Härtefonds so aufzustocken, um zumindest einen regionalen Durchschnitt der Prämien für alle Betriebe garantieren zu können.
Wir haben in Österreich einen Landwirtschaftsminister, der gleichzeitig auch Umweltminister ist (Bundesrat Köberl: Das hat sich bewährt!), und man könnte das so sehen, dass der Umweltminister die Agrarpolitik im Sinne einer gesunden ökologischen Entwicklung unseres Landes gestaltet. – Dies ist jedoch leider nicht der Fall. Für eine umfassende Ökologisierung der Landwirtschaft, die vor allem der Umwelt und der Gesundheit der Menschen zugute käme, wird nur so viel getan, wie es gerade notwendig ist. (Zwischenrufe bei der övp.)
Ich möchte das auch an einem Beispiel festmachen. Die Gentechnikfreiheit bei den Energiepflanzen ist ein gutes Beispiel dafür. Davon ist im Gesetz kein einziges Wort zu finden. Und obwohl wir der Energiegewinnung auf Nahrungsmittelbasis ohnehin sehr kritisch gegenüberstehen, potenziert sich die Problematik, wenn dazu auch nur genetisch manipulierte Pflanzen zum Einsatz kommen. Wir brauchen Gesetze, die uns auch präventiv vor Schaden schützen – das wurde in diesem Gesetz leider Gottes vernachlässigt. Wir haben inzwischen erlebt, dass die Kommission eine Entscheidung getroffen hat, die gar nicht in unserem Sinne ist. Nun haben wir zwar ein neues Gesetz, aber auf die Gefahren der genmanipulierten Pflanzen nimmt es leider keine Rücksicht.
Wir werden heute der neuen Marktordnung nicht zustimmen, weil wir sie für ungerecht und nicht ausgewogen halten und weil sie Antworten auf wichtige Fragen der Zukunft schuldig bleibt.
Der Referenzmengen-Zuteilungs-Verordnung werden wir unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Schennach.)
11.07
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kalina. Ich erteile ihm dieses. (Ruf bei der ÖVP: Lauter landwirtschaftliche „Experten“!)
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