BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 45

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

rauf habe ich leider keine Antwort bekommen. Aber das wäre eine wichtige Angelegen­heit. Und wozu gibt es denn Juristen in diesem Land, die könnten doch endlich einmal prüfen, ob man da nicht raus kann?

Das, was aber bei diesem Bericht mein größtes Bauchweh verursacht, ist die gemein­same Position der Bundesregierung zum Energie- und Klimapaket der Europäischen Kommission.

Da gibt es eine nette Formulierung: „Österreich liegt gemessen am Anteil erneuerbarer Energie im europäischen Vergleich an der vierten Stelle und hat mit einem Anteil von 23 Prozent bereits jetzt einen höheren Anteil als die für die gesamte EU angepeilten 20 Prozent.“

Ja, wir haben Wasserkraft, das hat nicht jeder EU-Mitgliedstaat, und das sind Leistun­gen aus den siebziger Jahren. Es ist ganz toll, dass wir einen relativ hohen Anteil ha­ben, nur: Dass wir uns jetzt immer wieder auf Leistungen aus den siebziger Jahren be­rufen und sagen, die EU muss das anerkennen, das, finde ich, ist schon ein bisschen schade. In den letzten Jahren ist es ja nicht so gewesen, dass der Prozentanteil bei den erneuerbaren Energien so stark gestiegen wäre, das sind schon die damaligen Leistungen. (Ruf bei der ÖVP: Die Leistungen sind nachhaltig! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Was ich noch interessant finde, ist, wie dieser Absatz weitergeht: „Die Vorleistungen einzelner Staaten ... (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.– Hät­ten Sie gerne Hainburg damals gebaut? Die Grünen haben es jedenfalls verhindert. (Bundesrat Perhab: Es gibt ja Hunderte Kleinwasserkraftwerksprojekte in Österreich!)

Aber es geht noch sehr spannend weiter: „Die Vorleistungen einzelner Staaten müssen bei den nationalen Vorgaben besser berücksichtigt werden“ – das heißt, wir wollen ein bisschen weniger machen –, „weil eine zusätzliche Steigerung von einem bereits ho­hen Niveau schwieriger zu erzielen ist. Die von der Kommission vorgeschlagenen Ziele sollten sich daher an den nationalen Potentialen orientieren und die Zielvorgaben auf fairer Basis erfolgen.“

Dann kommt der spannende Satz: „Von der österreichischen Bundesregierung gesetz­te nationale Ziele sind unabhängig von einer verpflichtenden Vorgabe der EU zu se­hen, weil bei dieser nach den finanziellen Folgen zu fragen ist.“ – Korrigieren Sie mich, wenn ich diesen Satz vielleicht falsch verstehe, aber für mich heißt das, Regierungszie­le sind ja ohnehin nicht so dringend einzuhalten, da habe ich keine finanzielle Ver­pflichtung, die können ruhig höher sein. In den Bereichen, wo wir möglicherweise zah­len müssten, müssen wir weit unter den eigentlichen Zielen des Regierungsüberein­kommens bleiben. Das lese ich aus diesem Satz heraus, vielleicht können Sie mich aufklären, dass es anders wäre, ich verstehe es so.

Am 15. Mai gab es einen Workshop zur EU-Richtlinie. Dort hat ein Ministerialrat Dr. Zach vom Wirtschaftsministerium zum Thema Handel mit Herkunftsnachweisen eine interessante Rede geschwungen. Da geht es nicht nur um Herkunftsnachweise für die Vermarktung, sondern auch um Herkunftsnachweise in Bezug auf die Anrechnung der Zielverwirklichung. Er hat gesagt, einige Mitgliedstaaten wollen nicht zu diesem Herkunftsnachweishandel gezwungen werden. Österreich und weitere Mitgliedstaaten betonen aber, dass ohne diesen Handel nicht die Ziele erreicht werden können. Das derzeitige Modell ist in Diskussion, und wie dieser Handel funktionieren könnte, wird Österreich federführend mitdiskutieren.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite