nach wie vor noch diskutiert wird, wer ihn ausstellen soll. Ich weiß, dass diese Diskussion auch in anderen Bundesländern noch nicht ganz abgeschlossen ist. – Wie rasch werden öffentliche Gebäude in den Bundesländern und die öffentlichen Gebäude des Bundes saniert?
Über das Ökostromgesetz brauche ich gar nicht viel zu reden. Zumindest in Niederösterreich hat der Umweltlandesrat vor der Landtagswahl immer wieder davon gesprochen, dass wir endlich ein Ökostromgesetz brauchen, das dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz entspricht. Das war vor der Landtagswahl. Nach der Landtagswahl gibt es jetzt einen Vorschlag des Wirtschaftsministeriums, der diesem Erneuerbare-Energien-Gesetz in keinster Weise entspricht.
Dieses Gesetz wird in Deutschland und in 50 anderen Staaten bereits erfolgreich umgesetzt und trägt dazu bei, dass im Bereich der erneuerbaren Energien wirklich etwas weitergeht. Was jetzt in Österreich vorliegt, entspricht diesem wieder bei Weitem nicht. Es ist aber nicht Kompetenz des Umweltministers, sondern die des Wirtschaftsministers, eine Vorlage zu erstellen. Ich weiß nicht, wieweit der Umweltminister damit glücklich ist. Offensichtlich glaubt er durchaus, dass damit eine Steigerung erzielt wird. Wir sind der Meinung, dass sich diese Hoffnung wahrscheinlich nicht erfüllen wird.
Das Potential für Klimaschutzmaßnahmen in Österreich ist noch sehr hoch, aber was in regelmäßigen Abständen hier im Bundesrat und im Nationalrat beschlossen wird, sind leider lediglich Gelder, die zurückgelegt werden, damit wir unsere Emissionszertifikate kaufen können – weil wir offensichtlich zu wenig danach streben, unsere Klimaschutzziele hier im Land zu erfüllen.
Herr Bundesminister Pröll hat beim Klimaschutzgipfel am 17. April versprochen, ein Bundesklimaschutzgesetz in Angriff zu nehmen und dieses noch vor dem Sommer dem Ministerrat vorzulegen, damit wir es im Herbst beschließen können. Seit der Klimaschutzkonferenz hat man nicht mehr sehr viel davon gehört. Es wäre natürlich dringend notwendig, dass auch die anderen Minister, Staatssekretäre sowie Landeshauptleute und Landesumweltreferenten in eine Diskussion eingebunden werden – darüber, wie hier zusammengearbeitet werden kann, wie hier die einzelnen Klimaschutzziele aufeinander abgestimmt werden können und vor allem, wie überprüft werden kann, wer was zur Erreichung des Klimaschutzzieles beiträgt.
Wir stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
„Der Bundesrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat und Bundesrat
1. eine Regierungsvorlage für eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, mit der eine Bedarfskompetenz des Bundes zur Setzung von verbindlichen Maßnahmen zum Schutz des Klimas geschaffen wird, und
2. eine Regierungsvorlage für ein Klimaschutzgesetz zur Beschlussfassung vorzulegen, in dem insbesondere
die zum Klimaschutz notwendigen legistischen Maßnahmen gesetzt werden,
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