BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 71

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ter ausüben können, als es für andere Berufsgruppen vorgesehen ist. Denn bisher war es ja so, dass es ausgebildete PharmazeutInnen aus dem Ausland beziehungsweise aus den EU-Ländern gar nicht leicht hatten, in ihrem angestammten Beruf in Österreich tätig zu sein. Das ist leider Gottes noch bei vielen Berufsgruppen weiterhin der Fall.

Meiner Ansicht nach steht dahinter eine ungeschickte und von vielen Ängsten über­schattete Integrationspolitik der Bundesregierung. Wir lassen leider oft weit unter­schätztes Potential an Know-how und Berufserfahrung ungenützt. Meines Erachtens wird der Wert einer nicht österreichischen Qualifizierung unterschätzt. Fachkompetenz verknüpft mit Erfahrung und Kenntnissen aus anderen Gesellschaftsformen und Kultur­kreisen ist eine Bereicherung und darf nicht als Handicap angesehen werden. (Bun­desrätin Mühlwerth: Was hat das mit dem Apothekengesetz zu tun?) – Ich spanne den Bogen – und bitte um Geduld! (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich ha­be Ihnen auch zugehört!

Obwohl viele Wirtschaftstreibende immer wieder auf den drohenden und bereits vor­handenen Fachkräftemangel hinweisen, belegen wir viele qualifizierte Fachkräfte de facto mit einem Arbeitsverbot. Dieser Umstand schadet letztendlich nicht nur den Be­troffenen, die zum Nichtstun verurteilt sind, auch der Wirtschaftsstandort Österreich lei­det darunter. Es ist doch ein Indiz für mangelnde Weltoffenheit, wenn wir Leistungsfä­higkeit von Menschen, die sich bei uns niederlassen möchten, nicht nutzen.

Was zu begrüßen ist, sind die vorgesehenen Erleichterungen für die Wiedereinstei­gerInnen, denn die bisherige Bestimmung, dass nach einer dreijährigen Pause die Be­rufsberechtigung erlischt, hat in erster Linie Frauen getroffen. Mit der Veränderung in diesem Bereich ermöglichen wir den PharmazeutInnen eine bessere Lebensplanung.

Wir werden diesen Veränderungen daher in der Hoffnung zustimmen, dass bei den nächsten Reformen eine umfassende Reform des Gesundheitswesens stattfindet, wel­che sozusagen den ursprünglichen Zweck des Gesundheitswesens beinhalten sollte, nämlich das Wohl der Patienten und Patientinnen.

Von Frau Kollegin Kerschbaum soll ich weiters ausrichten, dass wir bei den nächsten zwei Tagesordnungspunkten zustimmen werden, denn sie hat sich von der Rednerliste streichen lassen. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.)

14.09


Präsident Helmut Kritzinger: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, und ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bun­desräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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