Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird (503 d.B. und 530 d.B. sowie 7942/BR d.B.)
Präsident Helmut Kritzinger: Wir gelangen zu Punkt 9 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Fröhlich. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Christine Fröhlich: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin, liebe Andrea! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Mai 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Helmut Kritzinger: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. Ich erteile es ihm.
14.10
Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Bundesräte! Mit diesem Gesetz wird wieder ein weiterer Schritt in der Weiterentwicklung unserer Zivilisation gesetzt.
Dieses Gesetz ist ganz einfach wichtig, um unserer Bevölkerung ein Mehr an Sicherheit für ihre Gesundheit zu geben. Wie wir uns alle noch erinnern können, ist der eigentliche Anlass für das Gesetz die Masernepidemie, die sich sehr schnell ausgebreitet hat und uns gezeigt hat, dass unser ohnehin gutes System noch weiter verbessert werden muss.
In Österreich kommt es immerhin jährlich zu 19 500 meldepflichtigen Krankheitsfällen nach dem Epidemiegesetz. In Zukunft werden diese Fälle in einem Register bundesweit erfasst werden. Der Vorteil dieses Registers besteht nicht nur aus der Möglichkeit einer geografischen Darstellung, um die Ausbreitung auch optisch über Landesgrenzen hinweg sofort zu erkennen, sondern ermöglicht es aufgrund der geografischen Darstellung den Landeshauptleuten, schneller auf solche Situationen zu reagieren.
Wir haben erkennen müssen, dass diese Erreger anscheinend immer aggressiver werden und dass wir, je schneller wir auf diesen Umstand einer Ausbreitung und einer Infektion reagieren können, die Möglichkeit haben, diese schneller einzudämmen.
Eine Meldung an die Zentralstellen kann in Zukunft auch entfallen – nicht ganz, aber doch in einem gewissen Ausmaß –, da diese die Möglichkeit haben, an dieser Datenbank direkt abzufragen.
Wir haben mit der Einführung dieses zentralen Registers auch die Möglichkeit, eine Reihe von Berichtspflichten zu erfüllen, wie zum Beispiel die Erfüllung der sich aus der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft ergebenden
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