BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 73

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Maßnahmen, die wöchentliche oder monatliche Übermittlung von Überwachungsdaten zu Infektionskrankheiten an das Europäische Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten, die Akutmeldung an das Europäische Frühwarnsystem für Infektions­krankheiten, die Erfüllung der Berichtspflichten im Rahmen der EU-Zoonosen-Richtli­nien, die Erfüllung der Berichtspflichten im Rahmen der Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO.

Weitere Vorteile sind, dass in dieser Meldedatenbank die Meldungen standardisiert sind und somit auch vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit ist auch wichtig, da wir in der Vergangenheit von den verschiedensten Stellen Meldungen bekommen haben, die nicht immer eindeutig zuordenbar waren, wodurch es auch immer wieder zu Verzöge­rungen gekommen ist.

Ein weiterer Vorteil ist der Wegfall des Aufwandes für die Aufbereitung der Daten für die Monatsausweise, Jahresberichte und internationalen Berichte ebenfalls durch die Standardisierung in der Datenbank.

Da die Datenbank durch das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend betrieben wird, entstehen in diesem Zusammenhang den Ländern und Städten keine zusätzlichen Kosten. Das ist auch etwas Erstaunliches, weil wir sonst immer wieder bei solchen Gesetzen bemerken müssen, dass Kosten direkt auf die Länder übertragen werden.

Für die Einbindung des Systems auf Landes- und Bezirksebene in das bestehende Be­hördennetz ist lediglich ein Internetzugang erforderlich und nicht mehr. Und Internetzu­gänge gibt es ja auf allen Gemeinden.

Die laufenden Betriebskosten stehen noch nicht exakt fest. Es wird aber grundsätzlich durch die dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend zur Verfügung stehenden Budgetmittel gedeckt werden.

Die Zeitressourcen, die für die Zusammenstellung der bisherigen periodischen Meldun­gen beziehungsweise Auswertungen nötig waren, die durch die Bezirksverwaltungsbe­hörden an das Land geschickt und durch diese gesammelt wurden und an das Bun­desministerium für Gesundheit, Jugend und Familie zu übermitteln waren, die Monats­ausweise, werden dafür in Zukunft entfallen, da sowohl die Landes- als auch die Ebene der Zentralstelle jederzeit statistische Auswertungen selbst vornehmen kann.

Dem Ganzen gegenüber steht ein etwas vermehrter Zeitaufwand für die genauere Erfassung in diesem Datensystem, da hier noch zusätzliche Daten eingetragen wer­den, um komplexere und genauere Abfragen durchführen zu können. So, wie es der­zeit aussieht, entwickelt sich das System für die Städte und Länder kostenneutral.

Es ist in diesem Gesetz auch festgeschrieben und sichergestellt, dass der Datenschutz nicht nur eine leere Floskel ist. Wir haben auch in der Vergangenheit gemerkt, dass Datenschutz ein sehr, sehr sensibler Bereich ist und es Personen gibt, die diesen Da­tenschutz nicht unbedingt mit der nötigen Sorgfalt behandeln.

Es wird versucht, die Daten nur denjenigen, die auch berechtigt sind, in einer Form zur Verfügung zu stellen, die auch die erkrankten Personen und ihr Umfeld schützen – nicht nur schützen in Bezug auf die Gesundheit, sondern auch schützen in Bezug auf den Datenschutz.

Dieses Gesetz wird es uns ermöglichen, Epidemien bereits im Anfangsstadium zu er­kennen und damit auch wesentlich schneller zu reagieren. Dies wiederum ermöglicht


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