BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 74

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es uns, Krankheitsausbrüche rechtzeitig einzudämmen und lokal zu begrenzen und für die Gesundheit der Bevölkerung zu sorgen.

Ich glaube, es ist ein gutes Gesetz, dem wir unsere Zustimmung geben werden. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

14.18


Präsident Helmut Kritzinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.

 


14.18.18

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr verehrte Frau Ministerin! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Beer hat bereits sehr ausführlich dargelegt, dass wir mit der zu beschließenden Novelle des Epidemiegeset­zes die Voraussetzungen schaffen, ein datenschutzkonformes Register zu implemen­tieren, um die österreichische Bevölkerung nach bestem Wissen und Gewissen vor einer raschen Verbreitung von Infektionskrankheiten zu schützen und bei Auftreten von Seuchen auch entsprechend rasch reagieren zu können.

Damit ist gewährleistet, dass es rasche Kommunikationsmöglichkeiten und kurze Infor­mationswege gibt und dann Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz unserer Bevölke­rung beschleunigt werden können.

Das Hauptaugenmerk dieses Epidemiegesetzes, das übrigens aus dem Jahr 1950 stammt – das muss man sich auch vor Augen halten! – und deshalb wirklich nicht mehr up to date ist, weil sich gerade im Gesundheitsbereich auch sehr viel in den letzten Jahren verändert hat, liegt in einer gravierenden Verbesserung des Meldesystems, einer sehr hohen Datenqualität, verbunden mit einer automatisierten Zusammenfas­sung von Krankheitsfällen und Krankheitsausbrüchen.

Die jeweilige epidemiologische Situation kann auch im Rahmen einer geografischen Darstellung präzisiert werden, und durch entsprechende Auswertung steht jederzeit ab­rufbares Datenmaterial zur Verfügung.

Ein personenbezogener Zugriff auf derartiges Datenmaterial ist jedoch nur im Falle von konkreten Verdachts-, Erkrankungs- oder Todesfällen möglich. Keinesfalls ist der Zu­griff auf andere Daten dieser Person möglich. Hier kommt also der Datenschutz auch besonders zum Ausdruck, um Missbrauch im höchstmöglichen Umfang verhindern zu können.

Wie Kollege Beer schon erwähnt hat, ist eine der Hauptursachen die Masernepidemie. Hier war das Management der Behörden, glaube ich, sehr vorbildlich. Man hat sehr rasch reagiert, und deshalb konnte auch diese Krankheit eingedämmt werden. Auch bei uns gab es einige wenige Fälle, und man hat auch seitens des Landes bereits in Voraussicht dieser Novelle zum Epidemiegesetz einen entsprechenden Erlass bezie­hungsweise eine Information an alle Bezirkshauptmannschaften herausgegeben und die Fachärzte, Kinderärzte und Ärzte für Jugendheilkunde ersucht, bei Kontakten mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Immunitätsstatus betreffend Ma­sern zu prüfen und die Impfung anzubieten – also bereits eine Umsetzung im Informa­tionsbereich. Hier bringt also die Koordinationsfunktion der Landeshauptleute, die bei bezirksüberschreitenden Ausbrüchen ausdrücklich gesetzlich verankert wurde, große Vorteile. Das ist auch ein wesentlicher Fortschritt.

Erfreulich, wie Kollege Beer auch schon erwähnt hat, ist aus Sicht der Länder und Ge­meinden, dass hier keine zusätzlichen Kosten anfallen und dies zur Gänze aus Mitteln


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