BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 75

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

des Ministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend getragen wird. Danke der Frau Ministerin dafür! Solchen Gesetzen, die wesentliche Verbesserungen bringen und vor allem nichts kosten, stimmen wir Vorarlberger und natürlich auch meine Fraktion gerne zu! (Beifall bei der ÖVP.)

14.21


Präsident Helmut Kritzinger: Ich darf nun Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky um ihre Ausführungen bitten.

 


14.22.00

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bundesräte! Ja, so macht man es, nicht wahr? Da schafft es selbst jemand, der derzeit gerade im Sperrfeuer steht, sich ab und zu Sym­pathien zu holen.

Herzlichen Dank für die breite Information über dieses Gesetz. Ich habe mich aus drei Gründen zu Wort gemeldet: Ich denke, dass wir hier gezeigt haben, dass unsere ge­meinsame Anstrengung – die gemeinsame Anstrengung nicht nur dieser Koalitionsre­gierung, sondern die gemeinsame Anstrengung aller innerhalb der österreichischen Regierung, aber auch innerhalb der Opposition vertretenden Parteien – dahin gehend ist, unser hervorragendes Gesundheitssystem stetig zu optimieren und zu verbessern. Das ist eine Verpflichtung, die, so denke ich, wir alle, die wir hier in politischen Verant­wortungen sind, in uns tragen. Und es werden auch in vielen Punkten Aktivitäten ge­setzt, die darauf hinweisen.

Ich möchte anhand dieses Gesetzes hier einmal zeigen, dass natürlich große Verände­rungen große Diskussionen herausfordern, dass aber tagtäglich viele kleine Schritte gesetzt werden – allein schon durch die Gesetzesmaterien, die heute hier zur Diskus­sion vorliegen –, die in akribischer Arbeit auch von den Beamtinnen und Beamten mei­nes Ministeriums und den entsprechenden Verantwortlichen vorbereitet werden. Dafür bedanke ich mich auch einmal sehr herzlich, weil in dieser großen, emotionalisierten Diskussion oft vergessen wird, wie viele zig kleine Gesetze in diesem Gesundheitsres­sort tagtäglich absolviert werden, um die stete Verbesserung zu zeigen.

Dieses Gesetz ist für mich deswegen so notwendig, weil – und das ist alles inhaltlich schon gesagt worden – auf der einen Seite diese schnelle Vernetzung von Informatio­nen gerade in einem Erkrankungsspektrum, das sich sehr schnell verbreitet, notwendig ist. Aber – und ich bin ja tagtäglich konfrontiert mit dieser Diskussion – es ist mir auch wesentlich, dass sich alles, was mit Datenerfassung zusammenhängt, auch daten­schutzkonform abspielt. Wir sind im medizinischen Bereich mit hochsensiblen Daten konfrontiert, mit Daten, bezüglich deren immer wieder Ängste geschürt werden und auch Ängste bestehen.

Das Schlagwort „gläserner Patient“ ist eines, womit wir uns in vielen Themenbereichen der elektronischen Technologien im Gesundheitswesen auseinandersetzen müssen. Und daher bin ich sehr froh, dass wir es hier geschafft haben, nicht nur die Vorteile, sondern auch den Schutz in den Vordergrund zu stellen.

Es gibt noch einen Aspekt – das ist mir natürlich als Ärztin wesentlich –, der noch nicht in dieser Form erwähnt wurde: Wir haben durch die Sammlung der Daten und durch die Möglichkeit, diese Daten auch schnell und über die Schnittstellen hinweg greifbar zu machen, die Möglichkeit von Risikobewertung. Risikobewertung und Risikofor­schung sind etwas, was noch ein bisschen Neuland ist und dem wir uns langsam auch


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite