in der Wissenschaft und Forschung nähern. Das ist ein bisschen so, wie wenn man die Mathematik mit der Medizin oder mit der Philosophie zusammenschraubt und sagt: Wann könnte trotzdem noch etwas passieren, selbst wenn wir alles machen können?
Dazu braucht man unglaublich gute Datengrundlagen, und das gibt uns die Möglichkeit, gerade in einem Bereich, der durch das Immer-kleiner-Werden der Welt, durch das immer engere Vernetztsein der Bevölkerung untereinander, der Weltbevölkerung untereinander, die Chance gibt, diese Risikobewertung besser zu machen.
Also: Ein Plus für unser System, ein Plus vor allem – daraus resultierend – für die Österreicherinnen und Österreicher in der Sicherheit vor Infektionserkrankungen, ein Plus für die Datenverwertung, ein Plus für die Wissenschaft und Forschung, um Österreich auch in diesem Bereich dort zu positionieren, wo es hingehört, nämlich an den Platz Nummer eins in Europa, und in vielen Fragen auch darüber hinaus.
Ich bedanke mich sehr, dass hier auch in vielen Wortmeldungen darauf hingewiesen wurde, wie wesentlich auch diese kleinen Gesetzesnovellierungen und Gesetzentwürfe sind, auch wenn sie Gott sei Dank nicht in jeder Form immer große Emotionen hervorrufen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
14.26
Präsident Helmut Kritzinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, und ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden (504 d.B. und 531 d.B. sowie 7943/BR d.B.)
Präsident Helmut Kritzinger: Wir gelangen nunmehr zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung:
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Mai 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite