BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 78

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Geschätzte Damen und Herren! Wir können froh und dankbar sein, dass die Anregun­gen der Patientenanwaltschaft und der Volksanwälte zum Wohle der Patientinnen und Patienten so rasch aufgegriffen wurden und dieses Gesetz heute geändert wird. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

14.32


Präsident Helmut Kritzinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm. (Zwischenruf bei der SPÖ. – Bundesrat Mayer – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja, gesundheitlicher Schwerarbeiter! – Heiterkeit.)

 


14.33.06

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist ein Akt der Gesundheitsförderung, sich zu bewe­gen, Frau Ministerin, deshalb dieser Redebeitrag. (Bundesministerin Dr. Kdolsky er­hebt sich von ihrem Platz, macht demonstrativ eine Bewegungsübung vor und nimmt wieder Platz.) – Übrigens: Es gilt erst nach dem fünften Sit-up. (Heiterkeit.) Das bitte aber nicht fürs Protokoll. – Danke, Frau Ministerin.

Bei der Novelle des Medizinproduktegesetzes steht eindeutig die Stärkung der Patien­tenrechte im Vordergrund. Daher sind Standards betreffend die Anwendung von medi­zinischen Geräten und Artikeln, auch Meldepflichten ... (Auf Bundesministerin Dr. Kdolsky weisend, die die Bewegungsübung mit mehreren Kniebeugen fortgesetzt hat:) Man kann durchaus auch applaudieren! (Beifall bei Bundesräten der SPÖ. – Leb­hafte Heiterkeit der Bundesministerin Dr. Kdolsky.  Bundesrat Stadler: Fit, mach mit!)

Die Patienten haben dadurch die Möglichkeit – wenn ein medizinisches Produkt quali­tativ mangelhaft ist oder unerwartete Nebenwirkungen hat – zu einem Mehr an Unter­stützung in der Rechtsfindung.

Bis dato waren die Geschädigten in der Form benachteiligt, dass, wenn bei der Anwen­dung oder bei der Behandlung mit bestimmten medizinischen Präparaten Problemsi­tuationen entstanden sind, nicht nachvollziehbar war, ob ein medizinisches Produkt schadhaft ist, denn diese Produkte waren zum Zwecke der Beweissicherung – das ist ein ganz entscheidender Punkt – nicht sicherzustellen, weil sie dann dem Hersteller zurückgeschickt worden sind. Deshalb kam es bei der Geltendmachung von Schaden­ersatzansprüchen zu Problemen beziehungsweise war es praktisch unmöglich, solche Ansprüche überhaupt zu beantragen.

Künftig werden bei begründetem Verdacht, dass medizinische Produkte Schaden ver­ursacht haben, etwa bei den Gesundheitsdienstleistern oder bei den Spitälern, sehr wohl rechtliche Ansprüche von geschädigten Patienten beziehungsweise Hinterbliebe­nen eingefordert werden können. Das ist ein Meilenstein, damit Patientinnen und Pa­tienten im Sinne der Medizinproduktehaftung zu ihren Rechten kommen.

Herr Kollege Stadler hat bereits ausgeführt, dass die Fortführung des bisher auf freiwil­liger Basis geführten Herzschrittmacherregisters im Sinne der Patientensicherheit auch ein wesentlicher Punkt ist; vor allem die Schaffung der Rechtsgrundlage für Implantat­register stellt eine wesentliche Verbesserung dar.

Wenn man bedenkt, dass in Österreich in einem Jahr mehr als 10 000 Neu- und Re-implantationen von Herzschrittmachern, von Defibrillatoren, von Loop Recordern und anderen Implantaten vorgenommen werden, sieht man, welch unglaublich große Zahl


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