Geschätzte Damen und Herren! Wir können froh und dankbar sein, dass die Anregungen der Patientenanwaltschaft und der Volksanwälte zum Wohle der Patientinnen und Patienten so rasch aufgegriffen wurden und dieses Gesetz heute geändert wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
14.32
Präsident Helmut Kritzinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm. (Zwischenruf bei der SPÖ. – Bundesrat Mayer – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja, gesundheitlicher Schwerarbeiter! – Heiterkeit.)
14.33
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist ein Akt der Gesundheitsförderung, sich zu bewegen, Frau Ministerin, deshalb dieser Redebeitrag. (Bundesministerin Dr. Kdolsky erhebt sich von ihrem Platz, macht demonstrativ eine Bewegungsübung vor und nimmt wieder Platz.) – Übrigens: Es gilt erst nach dem fünften Sit-up. (Heiterkeit.) Das bitte aber nicht fürs Protokoll. – Danke, Frau Ministerin.
Bei der Novelle des Medizinproduktegesetzes steht eindeutig die Stärkung der Patientenrechte im Vordergrund. Daher sind Standards betreffend die Anwendung von medizinischen Geräten und Artikeln, auch Meldepflichten ... (Auf Bundesministerin Dr. Kdolsky weisend, die die Bewegungsübung mit mehreren Kniebeugen fortgesetzt hat:) Man kann durchaus auch applaudieren! (Beifall bei Bundesräten der SPÖ. – Lebhafte Heiterkeit der Bundesministerin Dr. Kdolsky. – Bundesrat Stadler: Fit, mach mit!)
Die Patienten haben dadurch die Möglichkeit – wenn ein medizinisches Produkt qualitativ mangelhaft ist oder unerwartete Nebenwirkungen hat – zu einem Mehr an Unterstützung in der Rechtsfindung.
Bis dato waren die Geschädigten in der Form benachteiligt, dass, wenn bei der Anwendung oder bei der Behandlung mit bestimmten medizinischen Präparaten Problemsituationen entstanden sind, nicht nachvollziehbar war, ob ein medizinisches Produkt schadhaft ist, denn diese Produkte waren zum Zwecke der Beweissicherung – das ist ein ganz entscheidender Punkt – nicht sicherzustellen, weil sie dann dem Hersteller zurückgeschickt worden sind. Deshalb kam es bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu Problemen beziehungsweise war es praktisch unmöglich, solche Ansprüche überhaupt zu beantragen.
Künftig werden bei begründetem Verdacht, dass medizinische Produkte Schaden verursacht haben, etwa bei den Gesundheitsdienstleistern oder bei den Spitälern, sehr wohl rechtliche Ansprüche von geschädigten Patienten beziehungsweise Hinterbliebenen eingefordert werden können. Das ist ein Meilenstein, damit Patientinnen und Patienten im Sinne der Medizinproduktehaftung zu ihren Rechten kommen.
Herr Kollege Stadler hat bereits ausgeführt, dass die Fortführung des bisher auf freiwilliger Basis geführten Herzschrittmacherregisters im Sinne der Patientensicherheit auch ein wesentlicher Punkt ist; vor allem die Schaffung der Rechtsgrundlage für Implantatregister stellt eine wesentliche Verbesserung dar.
Wenn man bedenkt, dass in Österreich in einem Jahr mehr als 10 000 Neu- und Re-implantationen von Herzschrittmachern, von Defibrillatoren, von Loop Recordern und anderen Implantaten vorgenommen werden, sieht man, welch unglaublich große Zahl
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