Punkt hervorheben, den wir gemeinsam in dieser Koalition, eben in Abarbeitung unserer Aufgaben, erledigt haben, nämlich die Stärkung der Patientenrechte als ein ganz wesentlicher Faktor. Das steht im Koalitionsübereinkommen, das haben wir abgearbeitet, wir sollten das aber deswegen nicht zur Seite legen, denn: Da werden noch viele Punkte kommen, die gemeinsam mit den Patientenanwältinnen und Patientenanwälten, mit der Volksanwaltschaft, mit den Selbsthilfegruppen umgesetzt werden müssen, denn der Patient steht im Mittelpunkt; alles andere hat sich sozusagen um den Patienten zu reihen.
Das, meine Damen und Herren, wird kein leeres Wort der Gesundheitsministerin sein. Ich fühle mich nicht irgendeiner Standesvertretung verpflichtet, sondern ausschließlich den Patientinnen und Patienten in Österreich gegenüber. (Beifall bei der ÖVP.)
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, noch explizit auf einen dritten Punkt hinweisen, nämlich auf die Qualitätssicherung. Die Qualitätssicherung ist etwas, was für mich fast ein „Lebenswerk“ darstellt, denn das ist etwas, dem ich mich ganz und gar verschrieben habe.
Wir haben Mitte des vorigen Jahres das Bundesinstitut für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen implementiert. Wir sind jetzt dabei, nachdem wir strukturiert haben, hier mit der Arbeit zu beginnen. Und ich bin fassungslos, dass in dieser unseligen Diskussion Qualität als Kriterium abgelehnt wird. Qualität ist eines der zentralsten Themen in der Gesundheitsversorgung. Qualität ist Sicherheit für den Patienten, und ein Patient muss die Sicherheit und Garantie haben – er muss diese Sicherheit haben –, dass er unabhängig davon, wo, zu welcher Uhrzeit und zu welchem Arzt er geht, die gleiche qualitativ hochstehende Untersuchung bekommt. Wer sich gegen Qualität auflehnt, lehnt sich gegen die österreichischen Patientinnen und Patienten auf. In diesen Kampf gehe ich gerne. (Beifall bei der ÖVP.)
Dieses Qualitätsregister bringt uns einen weiteren Meilenstein für die Gesamtgesundheitsreform, denn hier können wir Vergleichbarkeiten schaffen, hier können wir sehen, welche Ergebnisqualitäten wir bekommen, hier können wir Benchmarks schaffen und können damit auch den Patientinnen und Patienten zeigen, wo wir welche Leistungen anbieten. Wir werden ein Portal auch im Rahmen des Bundesinstituts für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen für die Patientinnen und Patienten eröffnen, wo wir diese Vergleichbarkeiten, diese Information, diesen Wissensstand entsprechend weitergeben. Auch dazu brauchen wir Grundlagen, dazu brauchen wir Daten, und dazu wird dieses Qualitätsregister auch entsprechend herhalten.
Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, dass wir auch die PatientInnenzufriedenheit einfließen lassen. Lassen wir doch die PatientInnen mitsprechen! Qualitätsmanagement, wenn wir heute von EFQM, von Total Quality Management sprechen, ist keine Top-down-, sondern eine Bottom-up-Sache. Und Qualitätsmanagement ist etwas, wo wir genau die fragen müssen, die von dieser Qualität betroffen sind. Das ist nicht immer ganz einfach, das ist auch nicht immer ganz angenehm, aber es ist etwas, was unabdingbar ist, um sich in diesem System weiterzuentwickeln.
Durch dieses Qualitätsregister werden nicht nur die Effizienz und Effektivität von Behandlungsrichtlinien, sondern auch die Patientenzufriedenheit hinterfragt. Das ist, glaube ich, ebenfalls ein wesentlicher Punkt im Zusammenhang mit unserer Aufgabe in der Koalition, dass wir sagen, mehr Rechte für die Patientinnen und Patienten, mehr Artikulationsmöglichkeiten.
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