BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 80

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Punkt hervorheben, den wir gemeinsam in dieser Koalition, eben in Abarbeitung unse­rer Aufgaben, erledigt haben, nämlich die Stärkung der Patientenrechte als ein ganz wesentlicher Faktor. Das steht im Koalitionsübereinkommen, das haben wir abgearbei­tet, wir sollten das aber deswegen nicht zur Seite legen, denn: Da werden noch viele Punkte kommen, die gemeinsam mit den Patientenanwältinnen und Patientenanwäl­ten, mit der Volksanwaltschaft, mit den Selbsthilfegruppen umgesetzt werden müssen, denn der Patient steht im Mittelpunkt; alles andere hat sich sozusagen um den Patien­ten zu reihen.

Das, meine Damen und Herren, wird kein leeres Wort der Gesundheitsministerin sein. Ich fühle mich nicht irgendeiner Standesvertretung verpflichtet, sondern ausschließlich den Patientinnen und Patienten in Österreich gegenüber. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, noch explizit auf einen dritten Punkt hin­weisen, nämlich auf die Qualitätssicherung. Die Qualitätssicherung ist etwas, was für mich fast ein „Lebenswerk“ darstellt, denn das ist etwas, dem ich mich ganz und gar verschrieben habe.

Wir haben Mitte des vorigen Jahres das Bundesinstitut für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen implementiert. Wir sind jetzt dabei, nachdem wir strukturiert haben, hier mit der Arbeit zu beginnen. Und ich bin fassungslos, dass in dieser unseligen Dis­kussion Qualität als Kriterium abgelehnt wird. Qualität ist eines der zentralsten Themen in der Gesundheitsversorgung. Qualität ist Sicherheit für den Patienten, und ein Patient muss die Sicherheit und Garantie haben – er muss diese Sicherheit haben –, dass er unabhängig davon, wo, zu welcher Uhrzeit und zu welchem Arzt er geht, die gleiche qualitativ hochstehende Untersuchung bekommt. Wer sich gegen Qualität auflehnt, lehnt sich gegen die österreichischen Patientinnen und Patienten auf. In diesen Kampf gehe ich gerne. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieses Qualitätsregister bringt uns einen weiteren Meilenstein für die Gesamtgesund­heitsreform, denn hier können wir Vergleichbarkeiten schaffen, hier können wir sehen, welche Ergebnisqualitäten wir bekommen, hier können wir Benchmarks schaffen und können damit auch den Patientinnen und Patienten zeigen, wo wir welche Leistungen anbieten. Wir werden ein Portal auch im Rahmen des Bundesinstituts für Qualitätssi­cherung im Gesundheitswesen für die Patientinnen und Patienten eröffnen, wo wir die­se Vergleichbarkeiten, diese Information, diesen Wissensstand entsprechend weiterge­ben. Auch dazu brauchen wir Grundlagen, dazu brauchen wir Daten, und dazu wird dieses Qualitätsregister auch entsprechend herhalten.

Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, dass wir auch die PatientInnenzufriedenheit einfließen lassen. Lassen wir doch die PatientInnen mitsprechen! Qualitätsmanage­ment, wenn wir heute von EFQM, von Total Quality Management sprechen, ist keine Top-down-, sondern eine Bottom-up-Sache. Und Qualitätsmanagement ist etwas, wo wir genau die fragen müssen, die von dieser Qualität betroffen sind. Das ist nicht im­mer ganz einfach, das ist auch nicht immer ganz angenehm, aber es ist etwas, was un­abdingbar ist, um sich in diesem System weiterzuentwickeln.

Durch dieses Qualitätsregister werden nicht nur die Effizienz und Effektivität von Be­handlungsrichtlinien, sondern auch die Patientenzufriedenheit hinterfragt. Das ist, glau­be ich, ebenfalls ein wesentlicher Punkt im Zusammenhang mit unserer Aufgabe in der Koalition, dass wir sagen, mehr Rechte für die Patientinnen und Patienten, mehr Arti­kulationsmöglichkeiten.

 


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