Im Rahmen des auch 2008 weitergeführten Vereinfachungsprogramms soll mit einer zunehmenden Zahl von Vereinfachungsvorschlägen zur Verringerung der Verwaltungskosten beigetragen werden. 15 der vorgesehenen Initiativen sind völlig neu und beziehen sich auf verschiedene politische Bereiche, wie die öffentliche Gesundheit. Im Arzneimittelbereich soll durch eine Vereinfachung der diesbezüglichen Vorschriften die Verwaltungslast für die Industrie verringert werden.
Wie 2007 umfasst das Arbeitsprogramm 2008 schwerpunktmäßig strategische Initiativen. Eine dieser strategischen Initiativen im Maßnahmenpaket Gesundheit ist die Mitteilung und Empfehlung zur Patientensicherheit und zur Qualität von Gesundheitsdienstleistungen.
Die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung fallen in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die mit medizinischer Behandlung verbundenen Risken und Schäden sind jedoch in allen Mitgliedstaaten gleichartig. Der Austausch von Erfahrungswerten und das Voneinander-Lernen können einen wesentlichen Beitrag dazu liefern, mögliche Schäden zu reduzieren.
Hauptziele der zu erwartenden Initiative sind: Unterstützung der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung höchstmöglicher Patientensicherheit in allen EU-Gesundheitssystemen durch Bereitstellung der notwendigen praktischen und rechtlichen Instrumente und Mechanismen im Hinblick auf die Verbesserung von Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung sowie Stärkung des Vertrauens der EU-Bürger durch ausreichende Informationen über die Sicherheit der Gesundheitssysteme und der Gesundheitsdienstleister im eigenen Land und in allen anderen Mitgliedstaaten.
Unter den vorrangigen Initiativen findet sich der Punkt „Maßnahmenpaket Arzneimittel“. Europa ist mit Beginn des 21. Jahrhunderts vor neue Herausforderungen in Bezug auf öffentliche Gesundheit, Wissenschaft und Wirtschaft gestellt: Globalisierung, Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts in einem erweiterten Europa, Fortschritt in Wissenschaft und Technik. Um die Wettbewerbsfähigkeit Europas im internationalen Kontext in diesem Sektor zu stärken und zu verbessern, wird die Kommission in ihrer Mitteilung die bevorstehenden Herausforderungen skizzieren, Überlegungen für die Zukunft anstellen und Zielsetzungen für sich selbst und die Mitgliedstaaten vorschlagen.
Ein weiterer Punkt: Richtlinie zur Qualität und Sicherheit von Organspenden und -transplantationen sowie Aktionsplan für eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei Organspenden und -transplantationen.
Organtransplantationen sind heute gängige medizinische Praxis, sie sind oft die letzte Behandlungsmöglichkeit bei Organversagen. Dennoch sind Transplantationen nicht gänzlich risikolos für die Spender beziehungsweise die Empfänger. Gemäß Vertrag kann die Kommission verbindliche Mindestvorschriften für Qualität und Sicherheit von Organen vorschlagen, EU-einheitliche Regelungen hinsichtlich zum Beispiel des Aufkommens und der Verteilung sind jedoch laut Vertrag ausgeschlossen.
Unter dem zweiten Punkt: von der Kommission bereits vorgelegte Legislativvorschläge oder Mitteilungen, die in Verhandlung stehen, ist die Verordnung über Zusatzstoffe sowie über Aromen in Lebensmitteln sowie über Enzyme in Lebensmitteln angeführt. Weiters eine Richtlinie über Sicherheit von Spielzeug – wir haben erst in jüngster Zeit gehört, dass Spielzeug vom Markt genommen werden musste, weil schädliche Stoffe beinhaltet waren – sowie eine Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten.
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