Arbeitsprogramms der Kommission für 2008, des 18-Monate-Programms der deutschen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaft sowie des 6-monatigen Schwerpunktprogramms des slowenischen Vorsitzes zur Kenntnis nehmen.
Präsident Helmut Kritzinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Boden. Ich erteile es ihm.
14.45
Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Am 22. November 2004 hat der Ministerrat beschlossen, dass jedes Regierungsmitglied einen Bericht über das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und zum Programm des Rates jährlich vorzulegen hat, und die Frau Bundesminister hat dies getan. Frau Bundesminister, ich danke Ihnen und Ihrem Team für diesen wirklich sehr gut lesbaren Bericht.
Ich darf Ihnen, meine Damen und Herren, mitteilen, dass dieser Bericht in vier große Teile gegliedert wurde:
erstens: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission;
zweitens: von der Kommission bereits vorgelegte Legislativvorschläge oder Mitteilungen, die in Verhandlung stehen;
drittens: operatives Programm des Rates;
viertens: Termine der relevanten Tagungen des Rates.
Lassen Sie mich einige Punkte des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission bringen:
Zu Beginn ihrer Amtszeit im Jahr 2004 hat die Kommission ihre strategischen Kernziele bis zum Ende des Jahrzehnts dargelegt: Wohlstand, Solidarität, Sicherheit, Europa als Partner in der Welt. Diese Prioritäten sind nach wie vor gültig.
Auch für das Jahr 2008 hat die Kommission ihre Prioritäten vorgestellt: Wachstum und Beschäftigung, nachhaltiges Europa, ein integriertes Konzept für Migration, die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken und – wieder – Europa als Partner in der Welt.
Im Rahmen der Priorität, die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle zu rücken, nennt die Kommission explizit die Förderung der Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben.
Unter der Überschrift „Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen“ führt die Kommission an, dass sie einen sechsjährigen Aktionsplan zur EU-Tiergesundheitsstrategie annehmen und mit seiner Umsetzung beginnen wird. Ferner wird sie den rechtlichen Rahmen für die Risikobewertung zu GVO durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit klarstellen. – Beides Themen, die für Österreich von großer Bedeutung sind.
Hinsichtlich der Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes versichert die Kommission, dass sie weiterhin große Anstrengungen unternehmen wird, um die Einhaltung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu gewährleisten, wobei die Betonung auf der Einhaltung von Standards in den Bereichen Verkehr, Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit liegt.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite