BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 92

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

tet wird, und darüber hinaus dazu beizutragen, dass durch geeignete Maßnahmen ein möglichst wirksamer Arbeitsschutz erreicht wird.

Im Rahmen seiner Tätigkeit hat das Arbeitsinspektorat im Jahr 2007 620 Betriebe ins­piziert, überprüft, in denen über 44 400 Menschen arbeiten, und das mit gutem Erfolg.

Innerhalb der letzten zehn Jahre ist die Zahl der Arbeitsunfälle um 37 Prozent gesun­ken. Im gleichen Zeitraum kann ein Rückgang bei der Unfallrate, gerechnet auf je 1 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um 20 Prozent verzeichnet werden.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Gesetzesnovelle soll die Arbeit des Verkehrs-Arbeitsinspektorats vereinfachen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Zum einen wird die Meldepflicht für geringfügige Maßnahmen an die Aufsichtsbehörde aufgelassen. Die bisherige Meldepflicht bezog sich auf das Jahr 1995. Seither hat sich die Rechtslage durch das neue Eisenbahngesetz grundlegend geändert. Der Entfall der Meldepflicht bewirkt eine Verwaltungsvereinfachung unter Beibehaltung – und das ist wichtig – des bestehenden Sicherheitsniveaus.

Zum Zweiten: Die Bagatellgrenze für die Festsetzung von Kommissionsgebühren wur­de von 50 € auf 100 € erhöht. Die Anpassung der Bagatellgrenze stellt sicher, dass aufwendige Einhebungsverfahren für geringfügige Beträge künftig vermieden werden.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Union hat am 21. Februar 2007 ein Konzept für eine Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit auf dem Ar­beitsplatz vorgelegt. Während der Laufzeit der neuen Strategie, nämlich bis 2012, in der EU der 27 soll durch eine Verbesserung des Schutzes der Gesundheit und der Si­cherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zahl der Arbeitsunfälle um 25 Prozent verringert werden. Die Verringerung der Zahl der Arbeitsunfälle wird dabei sowohl hinsichtlich der menschlichen Dimension als auch hinsichtlich der negativen Folgen für die Wirtschaft als positiv gesehen.

Dieses Ziel, werte Kolleginnen und Kollegen, kann aber nur mit Unterstützung des Ver­kehrs-Arbeitsinspektorats erreicht werden. Meine Fraktion wird der Gesetzesnovelle die Zustimmung erteilen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

15.25


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. Ich erteile ihm dieses.

 


15.25.11

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kollegin Mosbacher, und ich bin ihr sehr dankbar dafür, hat schon im Detail erläutert, worum es bei dieser Änderung heute geht.

Vielleicht noch ergänzend ein paar Anmerkungen dazu. Wir wissen, dass das Ver­kehrs-Arbeitsinspektorat dem Nationalrat jährlich einen Bericht vorzulegen hat. Und im Berichtszeitraum 2006 umfasste das Aufgabengebiet – und das ist schon eine impo­sante Zahl – rund 8 588 zu inspizierende Betriebe, Betriebsstätten und Anlagen.

Das Spektrum reicht, wie schon erwähnt, von Tunnel-, Gleis- und Strangarbeiten, Was­sergewerken, Wasserbauten, Transportanlagen bis hin zu Seilbahnanlagen im hochal­pinen Bereich. In diesem Bereich sind etwa, haben wir schon gehört, 136 000 Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer zu betreuen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite