BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 95

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

15.32.2714. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2008 betreffend Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits samt Anlagen (468 d.B. und 547 d.B. sowie 7947/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Ta­gesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Winterauer. – Ich bitte um den Bericht.

 


15.32.47

Berichterstatter Reinhard Winterauer: Geschätzte Frau Präsidentin! Lieber Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Analogie zu meiner Ausschussbe­merkung bedanke ich mich auch hier für die Gelegenheit, folgenden Bericht erstatten zu dürfen: Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2008 betreffend Luftverkehrsabkommen zwi­schen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits samt Anlagen.

Da Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, verzichte ich auf die Verlesung und bringe daher nur den Antrag:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorla­ge am 20. Mai 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Herbert. Ich erteile ihm dieses.

 


15.33.54

Bundesrat Werner Herbert (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr ge­ehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das gegen­ständliche Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und den USA ist in erster Linie ein typisches Wirtschaftsabkommen zur Öffnung der beiden Luftverkehrsmärkte und natür­lich auch zur Harmonisierung der rechtlichen Bestimmungen. Allerdings – und da bin ich bereits bei meinem ersten Kritikpunkt – unterstützt dieses Abkommen in erster Linie die potenten Wirtschaftsstaaten. Es findet da sozusagen eine Konzentration der Wirt­schaftsmächtigen statt.

Ich frage mich allerdings schon, ob diese Konzentration dem Wirtschaftsstandort Ös­terreich tatsächlich guttun wird. Insbesondere in den letzten Wochen, in denen wir er­fahren haben, wie schnell auch eine heimische Linie, nämlich die AUA, von einem ver­meintlich guten Wirtschaftskonzern zum plötzlichen Wirtschaftssorgenkind werden kann, frage ich mich schon, ob durch dieses Abkommen nicht weitere negative Aus­flüsse zu befürchten sind.

Mein zweiter Kritikpunkt lässt sich aus Artikel 9, Luftsicherheit, ablesen. Hier verpflich­ten sich die Vertragsparteien, nämlich die EU und die USA, die Sicherheitsvorschriften der jeweils anderen Vertragspartner einzuhalten und entsprechende Sicherheitsmaß­nahmen für den Einflug in das jeweilige Gebiet zu setzen. Allerdings, und das ist der Knackpunkt an dieser Bestimmung, ermächtigt dies die beiden Vertragsparteien auch, den Luftsicherheitsstandard der Flughäfen der beiden Vertragspartner zu überprüfen,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite