Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2008 betreffend Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits samt Anlagen (468 d.B. und 547 d.B. sowie 7947/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Winterauer. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Reinhard Winterauer: Geschätzte Frau Präsidentin! Lieber Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Analogie zu meiner Ausschussbemerkung bedanke ich mich auch hier für die Gelegenheit, folgenden Bericht erstatten zu dürfen: Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2008 betreffend Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits samt Anlagen.
Da Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, verzichte ich auf die Verlesung und bringe daher nur den Antrag:
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Mai 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Herbert. Ich erteile ihm dieses.
15.33
Bundesrat Werner Herbert (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das gegenständliche Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und den USA ist in erster Linie ein typisches Wirtschaftsabkommen zur Öffnung der beiden Luftverkehrsmärkte und natürlich auch zur Harmonisierung der rechtlichen Bestimmungen. Allerdings – und da bin ich bereits bei meinem ersten Kritikpunkt – unterstützt dieses Abkommen in erster Linie die potenten Wirtschaftsstaaten. Es findet da sozusagen eine Konzentration der Wirtschaftsmächtigen statt.
Ich frage mich allerdings schon, ob diese Konzentration dem Wirtschaftsstandort Österreich tatsächlich guttun wird. Insbesondere in den letzten Wochen, in denen wir erfahren haben, wie schnell auch eine heimische Linie, nämlich die AUA, von einem vermeintlich guten Wirtschaftskonzern zum plötzlichen Wirtschaftssorgenkind werden kann, frage ich mich schon, ob durch dieses Abkommen nicht weitere negative Ausflüsse zu befürchten sind.
Mein zweiter Kritikpunkt lässt sich aus Artikel 9, Luftsicherheit, ablesen. Hier verpflichten sich die Vertragsparteien, nämlich die EU und die USA, die Sicherheitsvorschriften der jeweils anderen Vertragspartner einzuhalten und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen für den Einflug in das jeweilige Gebiet zu setzen. Allerdings, und das ist der Knackpunkt an dieser Bestimmung, ermächtigt dies die beiden Vertragsparteien auch, den Luftsicherheitsstandard der Flughäfen der beiden Vertragspartner zu überprüfen,
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