BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 98

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich komme dem Wunsch nach einer Sit­zungsunterbrechung natürlich gerne nach. Die Präsidiale ist somit einberufen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

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(Die Sitzung wird um 15.43 Uhr unterbrochen und um 16.05 Uhr wieder aufgenom­men.)

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und teile Folgendes mit:

Die Präsidialkonferenz hat über die Äußerungen des Bundeskanzlers beraten und den Präsidenten gebeten, umgehend das Gespräch mit Präsidentin Prammer zu suchen, ihr die Anerkennung der Präsidialkonferenz über ihre Gesprächsbemühungen auszu­drücken und den Unmut über die heutigen Äußerungen des Bundeskanzlers mitzutei­len. – Soweit der Beschluss.

16.05.5815. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2008 betreffend Stabilisierungs- und As­soziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (520 d.B. sowie 7948/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2008 betreffend Stabilisierungs- und As­soziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits samt Schluss­akte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen und Berichtigungsproto­kolle (521 d.B. sowie 7949/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 15 und 16 ist Herr Bundesrat Mag. Himmer. – Ich bitte um die Berichte.

 


16.06.44

Berichterstatter Mag. Harald Himmer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2008 betreffend Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mit­gliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

 


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