gen, das ist auch ein bisschen typisch EU –, und zwar deswegen, weil es dabei noch um Sprachversionen geht. Ich verstehe schon, dass diese Länder einen gewissen Nationalstolz haben, auch was die Sprache anlangt, aber: Das Bestehen Bosnien-Herzegovinas auf drei Sprachversionen ist schon vielleicht etwas – wie soll ich sagen? – extrem, dass man da Kroatisch, Serbisch und Bosnisch als eigene Sprachen definiert; damit gibt es auch drei eigene Sprachversionen. Die Übersetzung von jeder in jede Sprache ist ein derartiger Aufwand, sodass es also mit diesem Abkommen noch eine gewisse Zeit dauern wird.
Alle Abkommen, die bis jetzt unterzeichnet worden sind, sind so genannte gemischte Abkommen, das heißt, Abkommen einerseits mit der EG – das ist übrigens tatsächlich die EG, die Europäische Gemeinschaft, denn erst der Vertrag von Lissabon wird der Europäischen Union Rechtspersönlichkeit zuerkennen –, da kann die Kommission durch Interimsabkommen alle handelspolitischen und wirtschaftspolitischen Teile dieser Abkommen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft fallen, sofort umsetzen, bevor noch die Ratifikation stattgefunden hat.
Eine Ausnahme betrifft auch da wiederum Serbien. Mit Serbien wurde zwar – wie Sie wissen und wie auch von Bundesrat Schennach schon erwähnt wurde – ein SAA-Abkommen unterzeichnet. Das kann aber noch nicht umgesetzt werden, auch nicht in jenen Teilen, die nur die Europäische Kommission angehen, weil die Zusammenarbeit mit dem Tribunal in Den Haag noch nicht gegeben ist.
Um Ihre Frage zu beantworten, was die Zusammenarbeit betrifft: Wir kennen noch nicht den neuesten Bericht des Gerichts über den Grad der Zusammenarbeit. Der neue Chefankläger, der Belgier Serge Brammertz, war erst vor kurzem in Belgrad und wird darüber noch einen Bericht legen. Wir werden sehen, ob da Fortschritte erzielt werden können.
Die Europäische Union hat ihre Hilfe angeboten. Sie haben die Taskforce erwähnt; wir haben analog zu dem, was damals mit Kroatien passiert ist, unseren serbischen Freunden geraten, einen Aktionsplan auszuarbeiten. Es ist ja keineswegs so, dass bereits die Auslieferung der gesuchten Kriegsverbrecher, vor allem von Mladić, stattfinden muss, bevor das Abkommen unterzeichnet und ratifiziert werden kann. Das war auch bei Kroatien nicht der Fall; bei Kroatien ging es ja damals nicht um das SAA, sondern es ging schon um die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen.
Diese Region insgesamt ist also, glaube ich, eigentlich ganz gut unterwegs. Hier wurde etwas gesagt, was ich nur unterschreiben kann, Herr Bundesrat Kühnel, und das ist die Frage des schrittweisen Vorgehens. Ich möchte jetzt nicht beurteilen, ob es ein Fehler war, dass man bei der letzten Erweiterungsrunde das Startlinienmodell gewählt hat; das heißt, dass alle gleichzeitig gestartet und, bis auf zwei, gleichzeitig angekommen sind. Aber ich glaube, man ist sich dessen bewusst, dass man noch mehr als bisher auf die Verdienste der einzelnen Länder Rücksicht nehmen muss. Das heißt, nur insoweit, als diese Länder die von ihnen erwartenden Fortschritte erzielen, werden sie auch zum nächsten Schritt zugelassen.
Der Beitritt ist ein Prozess. Er beginnt mit den ersten Gesprächen, er geht über das SAA-Abkommen zum Kandidatenstatus und schließlich zu den Beitrittsverhandlungen, die ihrerseits wiederum ein langer Prozess von 35 Schritten sind. Ich glaube, es ist auch diesen Ländern sehr klar, dass es nicht nur an der Europäischen Union liegt, wann diese Länder Mitglied werden können, sondern dass es auch und primär an ihnen selbst liegt, die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Es wird jeder einzelne Staat für sich betrachtet, nach seinen eigenen Meriten.
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