BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 108

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Hier möchte ich doch eines ganz deutlich sagen: Es ist richtig, dass nur ein Teil der Mitgliedsländer der Europäischen Union Kosovo anerkannt hat – 19 übrigens –, aber es gibt eine gemeinsame Kosovo-Linie der Europäischen Union! Ich glaube, das muss man betonen, weil ich immer wieder höre: „Die EU ist gespalten.“ – Die EU ist nicht ge­spalten! Es ist nicht die EU, die anerkennt; es sind die einzelnen Staaten, die anerken­nen oder nicht anerkennen. Das liegt bei den einzelnen Staaten.

Es gibt aber sehr wohl eine gemeinsame Linie – und das halte ich für besonders wich­tig und wesentlich –, was die Rechtsgrundlage für die europäische Präsenz im Kosovo betrifft. Es gibt innerhalb der Europäischen Union keinen Zweifel daran – und zwar auch bei jenen Ländern, die nicht anerkannt haben und vielleicht auf absehbare Zeit nicht anerkennen werden –, dass die UN-Resolution 1244 eine taugliche, rechtlich sau­bere Grundlage für EULEX und die europäische Präsenz im Kosovo ist. Das festzustel­len, ist wichtig, weil man es immer so hinstellt, als ob alles zweifelhaft wäre. – Das ist nicht zweifelhaft!

Auch der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat ausdrücklich die Rechtmäßigkeit der europäischen Mission im Kosovo anerkannt. Es ist allerdings richtig – und da, Herr Bundesrat, werde ich Ihnen, fürchte ich, keine präzise Antwort auf Ihre Frage geben können –, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen nicht so handeln kann, wie er es vielleicht wollte, angesichts der Spaltung, die es im Sicherheitsrat gibt. Es kann derzeit zu keiner neuen Resolution im Sicherheitsrat kommen, und der Generalsekretär hat, als er vor kurzem in Wien war, darauf hingewiesen, dass er selbstverständlich auch andere Positionen, die Positionen Russlands und anderer Staaten, berücksichti­gen muss, die die Situation anders sehen, als sie die Europäische Union sieht.

Das heißt, in der Tat ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass es nach dem 15. Juni, dem Tag des Ablaufs der vorgesehenen Übergangsfrist, zu einer vollständigen Übergabe sämtlicher UNMIK-Aufgaben an EULEX kommen wird. Es wird Schritt für Schritt ge­schehen. Ich glaube aber, dass man da einfach pragmatisch vorgehen muss. In Öster­reich hat zum Beispiel der Hauptausschuss des Nationalrates vor wenigen Tagen die Entsendung zur EULEX-Mission genehmigt und gleichzeitig auch die Entsendung zu UNMIK verlängert. Sie sehen hier schon, dass man pragmatisch mit dieser Frage um­gehen muss.

Es sind übrigens die gleichen Polizisten, die bei EULEX sein werden, die jetzt bei UNMIK sind. Wie dann also in der Praxis dieser Übergang stattfinden wird, kann ich Ih­nen beim besten Willen nicht sagen. Aber ich glaube, man soll auch da nicht dog­matisch sein, sondern pragmatisch vorgehen.

Schließlich noch zu Ihrer Frage zu den Civilian Headline Goals: Österreich hat – das kann ich Ihnen hier sagen – unter diesen Zielen, unter den Civilian Headline Goals, Folgendes eingemeldet: 110 Polizisten, 4 Richter/Staatsanwälte, 4 Justizwachebeam­te, 10 zivile Administratoren und 10 Experten im Zivilschutz. Die Mitgliedstaaten sollen bis Ende 2008 zivile Kapazitäten einmelden, die im Falle von Krisen im Ausland abge­rufen werden können. Das ist – das wissen Sie ja – noch nicht operativ, aber Öster­reich ist da durchaus gut unterwegs. – Danke schön, Herr Präsident. (Allgemeiner Bei­fall.)

16.51


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

 


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