BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 17

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Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Herr Bun­desrat, jetzt weiß ich, warum die Fragestunde mit 120 Minuten begrenzt ist. Da könnte man jetzt sehr, sehr viel sagen.

Ich konzentriere mich darauf und sage einmal vorab: Aus meiner Warte ist das aktuelle Universitätsgesetz 2002, mit Wirkung von 1. Jänner 2004 in Kraft getreten, ein sehr gu­tes Gesetz, das eben insbesondere die Verlagerung der Zuständigkeit, der Verantwor­tung an die Universitäten gebracht hat – Stichwort Autonomie. Es ist daher aus meiner Warte nur notwendig, die einen oder anderen – wenn Sie so wollen – Kinderkrankhei­ten, die sich quasi im Echtzeitbetrieb herausgestellt haben, zu korrigieren, wenn das möglich ist, und gewisse Adaptionen vorzunehmen.

Ich glaube, das Wesentlichste ist, dass wir nach wie vor an der Wettbewerbsfähigkeit unserer Universitäten arbeiten. Die Universitäten stehen in einem internationalen Wett­bewerb. Wir haben in Österreich 21 öffentliche Universitäten, wenn ich die Donau-Uni­versität Krems dazunehme sind es 22. Dort studieren gegenwärtig etwa 235 000 Per­sonen. Jede einzelne dieser Universitäten steht eigentlich in ihrem Profil, in ihrem An­gebot quasi im Wettbewerb nicht innerösterreichisch, sondern eigentlich europäisch, da und dort sogar sozusagen international. Und aus diesem Titel heraus ist es notwen­dig, weiter diese Entwicklung zu unterstützen und zu befördern.

Dadurch, dass sehr viel Verantwortung an die Universitäten verlagert wurde, hat sich auch die Arbeitsweise von Rektor, Rektorinnen und Rektorat verändert. Hier ist viel stärker eine Managementfunktion zu beobachten, als das in der Vergangenheit der Fall war, wo wir vielfach den Eindruck hatten – oder es tatsächlich so war –, dass die Rolle des Rektors damals eher die eines Sprechers der Universität war. Nun ist er Manager und muss in dieser Art und Weise agieren, aber auch agieren können. Es gibt eigent­lich in den Kompetenzfragen nur geringfügige Veränderungen.

Ich glaube, wichtig ist auch, dass wir insgesamt verstehen, dass die Universitäten Ein­richtungen sui generis sind, also eine eigene Struktur haben. Man kann Universitäten nicht mit Unternehmen vergleichen – auch nicht mit anderen NGOs –, sondern Univer­sitäten, ihre Struktur, ihre Traditionen sind für sich zu sehen, zu betrachten. Daher ist auch die Frage, wie Entscheidungsfindungen an den Universitäten stattfinden – von wem, zu welchem Thema –, eben sehr speziell zu entscheiden und zu klären.

Ich denke, dass wir mit diesem Dreieck Senat, Rektorat, Uni-Rat eine sehr, sehr gute Konzeption gefunden haben, die auch von vielen anderen Ländern als vorbildhaft emp­funden wird. Das ist übrigens etwas, was uns durchaus stolz machen kann – mich je­denfalls –, dass das österreichische Uni-Gesetz international als vorbildhaft angesehen wird und viele – manche auch aus der Distanz – dieses Gesetz studieren, weil eben hier mit der Autonomiewerdung ein entscheidender Schritt getan wurde.

Was wir diesmal auch vorgeschlagen haben, ist, dass es qualitative Zugangsbedingun­gen für Master- und PhD-Studien geben soll, weil wir eigentlich der Meinung sind, hier auch im Hinblick auf die weitere Qualitätssicherung der Studien solche Maßnahmen grundsätzlich zu ermöglichen. Ob, wenn das Gesetz in der Form dann auch angenom­men wird, das Platz greift, liegt auch hier wieder in der Autonomie der Universitäten, namentlich der Senate.

Ich denke, dass damit eine weitere Maßnahme getroffen werden kann, um die Quali­tätssicherung und damit die Qualität der Ausbildung und der Bildung an den Universitä­ten weiterzuentwickeln, was ja nur im Interesse von uns allen sein kann, weil die Quali­tät der Ausbildung unseres sozusagen Nachwuchses entscheidend dafür ist, wie wir in Hinkunft als Gesellschaft insgesamt performen.

 


Präsident Helmut Kritzinger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


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