BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 16

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Ich denke, das ist ein sehr brauchbares erstes Paket für berufsbegleitend Studierende, aber in den im kommenden Jahr beginnenden Diskussionen für die Leistungsvereinba­rungsperiode 2010 bis 2012 werden wir auf dieses Thema besonderes Augenmerk le­gen.

 


Präsident Helmut Kritzinger: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Konrad, bitte.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Bundesminister! An der Medizinuniversität Wien warten zurzeit 233 Studierende darauf, ihr Studium fortsetzen zu können. Mit welchen Maßnahmen werden Sie diese Warteliste verkürzen?

 


Präsident Helmut Kritzinger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Ich habe hier ein Erbe übernommen, denn die Warteliste in der theoretischen Ausbildung bei den Medizinern begleitet uns seit – ich weiß nicht – undenklichen Zeiten. Es ist uns ge­lungen, in Innsbruck und Graz diese Warteliste schon abzubauen. In Wien wird das bis Ende dieser Legislaturperiode, also ich sage einmal bis Ende Sommersemester 2010 der Fall sein. Wir werden das dadurch erreichen, dass wir temporär die Zahl der Aus­bildungsplätze von 600 auf 720 erhöht haben, also um 20 Prozent. Damit sollte sicher­gestellt sein, dass eben dieser Rückstau mit dem Sommersemester 2010 abgebaut wird.

 


Präsident Helmut Kritzinger: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Mitterer, bitte.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es wird immer über die Finanzierbarkeit eines Studiums disku­tiert. Können Sie sich vorstellen, für österreichische Studierende einen zinsfreien Kredit einzuführen, der erst ab einem entsprechenden Jahreseinkommen wieder zurückzu­zahlen wäre?

 


Präsident Helmut Kritzinger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Wir kennen dieses Instrument im Zusammenhang mit den Studiengebühren. Das ist mit einem ganz bescheidenen Zinssatz veranschlagt. In dem Zusammenhang ist zu berichten, dass, so glaube ich, die Inanspruchnahme einige wenige Hunderte Personen umfasst, ehrlich gesagt – sozusagen auf Wienerisch – kein Riss ist. Das hängt wahrscheinlich auch mit der Größenordnung zusammen.

Was das generelle Studium anlangt, ist das in der Konzeption, die wir momentan ver­folgen, nicht vorgesehen, weil wir ja an sich ein sehr ausgefeiltes Studienbeihilfensys­tem haben, in dem Zusammenhang mittlerweile über 200 Millionen € im Jahr ausge­ben, wovon 96 Prozent aus diesem Betrag sozial indiziert sind und jeder fünfte Studie­rende an den Unis und jeder dritte Studierende an den Fachhochschulen in den Ge­nuss von Studienbeihilfen kommt. Ich denke, dass auf die Art und Weise die Notwen­digkeiten sehr, sehr gut bedient werden.

 


Präsident Helmut Kritzinger: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Saller, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

1619/M-BR/2008

„Was sind aus der Sicht Ihres Ressorts die Schwerpunkte der Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes 2002?“

 


Präsident Helmut Kritzinger: Bitte, Herr Minister.

 


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