BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 22

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in diesem Bereich gesetzt, was insbesondere eine Verlängerung der Förderungsdauer für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen betrifft, etwa Anhebung der Altersgrenze von 30 auf 35 Jahre, zusätzliches Toleranzsemester, verbesserte Ein­schleifregelungen für Zuschlagsempfänger, insbesondere eben Seh-, Hör- und Gehbe­hinderte, und da auch Erleichterungen bei der Antragstellung.

Es hat vor einigen Monaten hier auch eine Anfrage der Grünen gegeben, wo wir uns das dann im Detail angeschaut und festgestellt haben, dass es nicht an allen Universi­täten – und ich bedaure das sehr – Behindertenbeauftragte gibt. Wir werden das in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode durchaus auch als einen Punkt nehmen, weil ich der Meinung bin, an allen Universitäten hat es Behindertenbeauftragte zu geben. Die Hochschülerschaften haben das an ihren Universitäten schon eingerichtet.

Wir haben insbesondere auch als Resultat der aktuellen Studie zur sozialen Lage ge­sundheitlich beeinträchtigter Studierender eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich ge­rade mit Unterstützungsmodellen für gehörlose Studierende beschäftigt, weil das ein besonderer Schwerpunkt ist. Hier gibt es verschiedene Vorschläge, welche Möglichkei­ten sich anbieten, durchaus unter Nutzung unserer wissenschaftlich-technologischen Erkenntnisse, die wir selbst befördern, Stichwort Spracherkennungssysteme und der­gleichen mehr. Aber es gibt eine ganze Latte von Themenstellungen, wie etwa den barrierefreien Zugang einerseits zum Web, was Web-Auftritte anbelangt, andererseits auch den barrierefreien Auftritt im engeren Sinn des Wortes, nämlich entsprechende Zugänge an den Universitäten. Das ist etwas, was in der Tat eben nur schrittweise im Zuge von Sanierungsmaßnahmen et cetera umgesetzt werden kann, logischerweise aber bei Neubauten Berücksichtigung findet. Ich denke, insgesamt ist die Sensibilität da. Sie ist an manchen Universitäten in einem sehr hohen Ausmaß gegeben – ich den­ke da etwa an die Uni Wien –, ich verhehle aber nicht, dass es andere Universitäten gibt, wo ich mir diesbezüglich mehr erwarte.

 


Präsident Helmut Kritzinger: Wird von Ihnen eine Zusatzfrage gewünscht, Herr Bun­desrat? – Das ist nicht der Fall.

Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Schnider zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Es gibt ja auch andere Studierende in einer ganz bestimmten Lebenssituation mit bestimmten Bedürfnissen. Ich denke da vor allem an Studierende mit Kindern. Wel­che Maßnahmen setzt Ihr Ministerium in diesem Fall?

 


Präsident Helmut Kritzinger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Sehr ge­ehrter Herr Bundesrat! Wir haben auch in dieser gerade erst vor kurzer Zeit beschlos­senen Novelle des Studienförderungsgesetzes die Möglichkeit geschaffen und sicher­gestellt, dass jedes Kind bewertet und gefördert wird. In der Vergangenheit hat man keine Unterschiede gemacht, es war egal, ob eine Studentin oder ein Student ein, zwei, drei oder mehr Kinder hatte. Es hat eine Förderung gegeben. Nunmehr wird, wenn die Förderungsvoraussetzungen gegeben sind, jedes Kind mit 60 € pro Monat zusätzlich zur Familienbeihilfe und zum Kindergeld gefördert. Es gibt ein zusätzliches Toleranzsemester, nicht nur für Studenten mit Kleinkindern bis drei Jahre, wie das bis­her der Fall war, sondern generell bis sechs Jahre. Es hat auch eine Anhebung der Al­tersgrenze für Studierende mit Kindern gegeben. Bisher waren das 30 Jahre. Das kann – das hängt auch von der Zahl der Kinder ab – bis maximal 35 Jahre ausgedehnt werden. Wir haben diesbezüglich also einige Maßnahmen ergriffen.

Es ist auch so, dass mittlerweile durchaus eine nicht geringe Zahl von Universitäten an einzelnen Standorten eigene Kindergärten betreibt, die logischerweise nicht nur Kin­dern von Studierenden, sondern auch Kindern von Universitätsangehörigen zur Verfü-


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