Wenn einmal Fachpersonal ausgelagert wird, dann bedeutet das für die Zukunft des Justizwesens, dass das Fachpersonal künftig ausgelagert wird und der Strafvollzug sich letztlich auf die Wachebeamten beschränkt. Irgendwann wird man dann nämlich sagen: Ja, die Ausbildung – zum Beispiel in der Schwarzau für die Frauen oder für Jugendliche –, die können wir ja auch auslagern! Auch hier können wir eine Agentur für Ausbildung im Gefängnis und so weiter gründen! – Das heißt, es fängt dann an zu rutschen und zu kippen. Frau Bundesministerin! Und das jetzt nur unter dem Blickwinkel der Einsparung?
Meiner Meinung nach wäre es wahrscheinlich zielführender gewesen, hier mit der Ärztekammer – ich weiß, das ist zurzeit ein ganz schwieriges Thema – zu einer Situation zu kommen, in der nicht diese gesteigerten, übertriebenen, viel zu teuren Sätze, die hier der Justiz für die Maßnahme verrechnet werden, zur Anwendung kommen, dass es hier eine andere Art von Agreement gibt und man nicht das Ganze gleich in eine Justizbetreuungsagentur auslagert – die, und das ist okay, zumindest öffentlichen Rechts ist; es wäre ja noch erschütternder gewesen, wenn sie nicht öffentlichen Rechts wäre.
Frau Bundesministerin, Sie werden heute hier die Mehrheit haben. Aber nehmen Sie diese Kritik wohlmeinend und wirklich besorgt mit! Ich möchte nicht, dass wir am Beginn einer Privatisierung im Strafvollzug stehen. Deshalb werden wir heute hier nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
11.04
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.
11.04
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Wir wissen, dass der Maßnahmenvollzug seit Jahren mit einer weitgehend kontinuierlichen Aufwandssteigerung für externe medizinische Versorgungsleistungen konfrontiert ist. Alle bisherigen Versuche der Entlastung dieser Situation waren sehr kurzfristig und nicht wirklich effizient. Es hat nach wie vor Kostensteigerungen gegeben.
Ich hoffe, dass sich mit der Neuausrichtung hin zur ausgelagerten Justizbetreuungsagentur nicht nur Kosteneinsparungen ergeben werden, sondern es diesbezüglich sowohl zu Verbesserungen für die sich im Strafvollzug befindlichen Personen, die einer psychischen und therapeutischen Hilfe bedürfen, kommen wird, als auch für die Beschäftigten in diesen Bereichen sich positive Veränderungen ergeben, was gleichermaßen wichtig ist wie insgesamt auf den Strafvollzug zu achten.
Die Bedenken, die wir hier aus gewerkschaftlicher Sicht gegen eine sogenannte Privatisierung eines Strafvollzugs gehabt haben, bleiben zwar nach wie vor aufrecht, sind aber dadurch gemindert, dass die Justizbetreuungsagentur weiterhin in staatlicher Hand verbleibt. Das ist für uns ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung dieser Agentur.
Eine Bemerkung sei mir trotzdem gestattet, und ich sage dies wirklich aus vollster Überzeugung: Solange wir Frau Bundesministerin Berger haben, die dafür steht, glaube ich, dass wir mit diesem Schritt einen sehr positiven Aspekt gesetzt haben (Bundesrat Schennach: Wenn sie EU-Kommissarin wird, was machen wir dann?), und wir vertrauen ihr in diesem Fall sicherlich. Allerdings – und hier kommt natürlich die Einschränkung – zeigt die Erfahrung, dass gerade die Justiz, und in diesem Bereich im Besonderen, ein äußerst sensibler Bereich ist und dass es daher auch unumgänglich sein wird, sowohl budgetär als auch personell die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
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