BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 48

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Wir wissen, dass die Belagskapazitäten in der Justizanstalt Göllersdorf und in der Jus­tizanstalt Wien-Mittersteig erschöpft sind. Wir müssen laufend geistig abnorme Rechts­brecher in psychiatrischen Krankenanstalten oder psychiatrischen Abteilungen unter­bringen. Und diese Unterbringung kostet natürlich Geld – Geld, das man zur Hälfte ein­sparen könnte, wenn man diese Unterbringung in justizeigenen Anstalten vornehmen könnte.

Wir meinen, dass dieser Gesetzentwurf die erforderlichen Personalressourcen durch­aus sicherstellen könnte, zumal auch ein nicht unerhebliches Einsparungspotential im Gesetzentwurf beziehungsweise in den Erläuterungen dazu erwähnt ist. Wenn ich be­denke, dass es 2009 2 Millionen € und ab 2010 jährlich 8 Millionen € Ersparnis geben soll, dann meine ich, dass das schon ein Argument ist, das man nicht außer Acht las­sen sollte.

Die Gefahr einer Privatisierung des Strafvollzuges kann ich bei diesem Gesetzentwurf nicht erkennen. Immerhin wird die Justizbetreuungsagentur zum einen eine Anstalt öf­fentlichen Rechts und unterliegt somit der Kontrolle des Rechnungshofes, und zum an­deren untersteht sie dem Justizministerium und ist somit auch an die Weisungen der Frau Ministerin gebunden.

Diese Gesetzesvorlage ist nicht unbedingt ein Entwurf, der uns Freudentränen in die Augen treibt, aber sie stellt immerhin einen pragmatischen Schritt in die richtige Rich­tung zur Sicherstellung der personellen Ressourcen und auch der erforderlichen finan­ziellen Einsparungsmöglichkeiten dar. Daher wird die FPÖ diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Mühlwerth sowie bei Bundes­räten der ÖVP.)

11.12


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministe­rin Dr. Berger. – Bitte.

 


11.12.19

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Dan­ke an alle Rednerinnen und Redner! Ich denke, gemeinsam konnte festgestellt werden, dass der Maßnahmenvollzug besondere Probleme aufwirft, sowohl von den qualitati­ven Anforderungen als auch von der Quantität her. Die allerletzten Zahlen unseres Be­lagsstandes zeigen, dass wir bei den U-Häftlingen und bei den Strafhäftlingen Gott sei Dank eine gewisse Stabilisierung durch die Maßnahmen, die im vorigen Jahr ergriffen wurden, erreicht haben, dass wir aber beim Maßnahmenvollzug nach wie vor explodie­rende Zahlen haben und auch die Behandlungskosten pro Fall enorm ansteigen. Es ist aber im Zusammenhang mit der Qualität der Behandlung notwendig, dass man nicht dort in erster Linie zu sparen anfangen muss.

Ich möchte hier noch einmal betonen – ich konnte das schon bei anderen Gelegenhei­ten tun –: Ich habe tatsächlich versucht, alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen. Wir sind mit den Sozialversicherungsträgern in Verhandlungen eingetreten, um die In­sassen von Justizanstalten in das System der Sozialversicherung einzugliedern, um bei stationären medizinischen Behandlungen nicht den Privatkostentarif zahlen zu müssen. Das ist aber von den Sozialversicherungsträgern neuerlich abgelehnt worden.

Wir haben uns im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen bemüht, von den Län­dern zusätzliche Beiträge für diesen Bereich zu bekommen. Das zu erreichen, ist leider auch nicht gelungen. Die Beträge sind leider in absoluten Zahlen festgelegt worden und nicht im Prozentanteil der Gesamtaufwendungen. Insofern ist da der Anteil der Länder mittlerweile sehr klein geworden.

 


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