Wir wissen, dass die Belagskapazitäten in der Justizanstalt Göllersdorf und in der Justizanstalt Wien-Mittersteig erschöpft sind. Wir müssen laufend geistig abnorme Rechtsbrecher in psychiatrischen Krankenanstalten oder psychiatrischen Abteilungen unterbringen. Und diese Unterbringung kostet natürlich Geld – Geld, das man zur Hälfte einsparen könnte, wenn man diese Unterbringung in justizeigenen Anstalten vornehmen könnte.
Wir meinen, dass dieser Gesetzentwurf die erforderlichen Personalressourcen durchaus sicherstellen könnte, zumal auch ein nicht unerhebliches Einsparungspotential im Gesetzentwurf beziehungsweise in den Erläuterungen dazu erwähnt ist. Wenn ich bedenke, dass es 2009 2 Millionen € und ab 2010 jährlich 8 Millionen € Ersparnis geben soll, dann meine ich, dass das schon ein Argument ist, das man nicht außer Acht lassen sollte.
Die Gefahr einer Privatisierung des Strafvollzuges kann ich bei diesem Gesetzentwurf nicht erkennen. Immerhin wird die Justizbetreuungsagentur zum einen eine Anstalt öffentlichen Rechts und unterliegt somit der Kontrolle des Rechnungshofes, und zum anderen untersteht sie dem Justizministerium und ist somit auch an die Weisungen der Frau Ministerin gebunden.
Diese Gesetzesvorlage ist nicht unbedingt ein Entwurf, der uns Freudentränen in die Augen treibt, aber sie stellt immerhin einen pragmatischen Schritt in die richtige Richtung zur Sicherstellung der personellen Ressourcen und auch der erforderlichen finanziellen Einsparungsmöglichkeiten dar. Daher wird die FPÖ diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Mühlwerth sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
11.12
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr. Berger. – Bitte.
11.12
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Danke an alle Rednerinnen und Redner! Ich denke, gemeinsam konnte festgestellt werden, dass der Maßnahmenvollzug besondere Probleme aufwirft, sowohl von den qualitativen Anforderungen als auch von der Quantität her. Die allerletzten Zahlen unseres Belagsstandes zeigen, dass wir bei den U-Häftlingen und bei den Strafhäftlingen Gott sei Dank eine gewisse Stabilisierung durch die Maßnahmen, die im vorigen Jahr ergriffen wurden, erreicht haben, dass wir aber beim Maßnahmenvollzug nach wie vor explodierende Zahlen haben und auch die Behandlungskosten pro Fall enorm ansteigen. Es ist aber im Zusammenhang mit der Qualität der Behandlung notwendig, dass man nicht dort in erster Linie zu sparen anfangen muss.
Ich möchte hier noch einmal betonen – ich konnte das schon bei anderen Gelegenheiten tun –: Ich habe tatsächlich versucht, alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen. Wir sind mit den Sozialversicherungsträgern in Verhandlungen eingetreten, um die Insassen von Justizanstalten in das System der Sozialversicherung einzugliedern, um bei stationären medizinischen Behandlungen nicht den Privatkostentarif zahlen zu müssen. Das ist aber von den Sozialversicherungsträgern neuerlich abgelehnt worden.
Wir haben uns im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen bemüht, von den Ländern zusätzliche Beiträge für diesen Bereich zu bekommen. Das zu erreichen, ist leider auch nicht gelungen. Die Beträge sind leider in absoluten Zahlen festgelegt worden und nicht im Prozentanteil der Gesamtaufwendungen. Insofern ist da der Anteil der Länder mittlerweile sehr klein geworden.
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