BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 49

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Ich habe mich bemüht, im Rahmen der letzten Stellenplanverhandlungen mehr Perso­nal für den Strafvollzug zu bekommen. Das ist dank der Unterstützung des Bundes­kanzleramtes und des Finanzministeriums auch gelungen. Dieses Personal ist im We­sentlichen der Justizwache zugekommen.

Ich möchte nicht in die Verlegenheit kommen, hier nur jammern zu müssen, dass wir mit der Situation nicht zurechtkommen, sondern setze wirklich Maßnahmen zur Ver­besserung dieser Situation. Ich denke, dass die Einrichtung einer Justizbetreuungs­agentur eine gute Lösung ist, um für die Betreuung im Maßnahmenvollzug zusätzliches Personal zur Verfügung stellen zu können.

An dieser Stelle möchte ich betonen: Es geht nicht darum, wie das bei Ausgliederun­gen beziehungsweise Privatisierungen oft der Fall ist, bestehendes, im öffentlich-recht­lichen Dienstverhältnis befindliches Personal auszugliedern, sondern diese Lösung dient ausschließlich der Neuaufnahme von Personal. Es werden keine Planstellen in den Betreuungsdiensten, so wie sie derzeit vorhanden sind, abgebaut werden.

Es wurde schon betont, dass die Justizbetreuungsagentur eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, die zur Gänze dem Bund zuzuordnen ist, über die das Justizministerium und ich die Aufsicht haben. Ich möchte noch ergänzend sagen, dass sie auch berech­tigt ist, das Bundeswappen zu führen. Vielleicht ist das auch ein Hinweis darauf, dass man da nicht von einer Privatisierung sprechen kann.

Es wurde auch schon gesagt, dass diese Agentur dazu dienen soll, das zusätzliche Betreuungspersonal, das wir brauchen, um zwei neu geplante Anstalten für den Maß­nahmenvollzug personell ausstatten zu können, zur Verfügung zu stellen. Geplant sind eine Anstalt in Asten in Oberösterreich und eine Anstalt im dritten Wiener Gemeinde­bezirk, Baumgasse. Es hat sich nämlich tatsächlich herausgestellt, dass der Maßnah­menvollzug in justizeigenen Anstalten besser, sicherer und auch kostengünstiger durchgeführt werden kann als durch die Übergabe an öffentliche Krankenhäuser, wo wir Tarife verrechnet bekommen, die nicht vertretbar sind. So können wir eine bessere Qualität in einem insgesamt günstigeren Umfeld und auch unter kostenmäßig günsti­geren Bedingungen gewährleisten.

Mir ist klar, dass bei Maßnahmen dieser Art schnell der Verdacht des Beginns einer Privatisierung aufkommt. Ich denke aber, dass wir hier alle Kautelen eingebaut ha­ben – auch nach Verhandlungen mit der Gewerkschaft –, die diesen Verdacht eigent­lich nicht als gerechtfertigt erscheinen lassen.

Ich danke für die breite Unterstützung. Und Herrn Bundesrat Schennach danke ich ins­besondere für seine ehrenamtliche Tätigkeit als Bewährungshelfer. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

11.17


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, und ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bun­desräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmen­mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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