BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 50

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11.17.55 5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugend­ausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Ar­beitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslosenversiche­rungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktförde­rungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden (505 d.B., 621/A und 571 d.B. sowie 7955/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendli­chen 1987 geändert wird (576 d.B. sowie 7956/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 5 und 6 ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Ich bitte um die Berichte.

 


11.18.20

Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe als Erstes den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktser­vicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsiche­rungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsge­setz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslo­senversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktför­derungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Be­triebspensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert wer­den.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die An­tragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Ju­ni 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Be­schluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

 


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