Wir brauchen beides; wir brauchen eine gute, gesunde Mischung. Die Bildungschance ist eine Chance, die Höherqualifizierung ist eine Chance, und das ist positiv hervorzustreichen, nur muss man eben auch so offen und ehrlich sein, in der öffentlichen Diskussion zu sagen: Wir brauchen beides! – Genau um diese Signalwirkung geht es.
Ein positives Beispiel hiefür ist für mich Lehre mit Matura. Da geht es nämlich nicht darum – und es soll aus meiner Sicht auch überhaupt nicht darum gehen, das wäre völlig verkehrt –, dass jetzt alle Lehrlinge automatisch eine Matura machen müssen. Im Gegenteil! Es geht um eine Perspektive, es geht um die Durchlässigkeit im Bildungssystem, und es geht eben darum, als Lehrling die Chance zu haben, wenn man will, wenn die Rahmenbedingungen passen, wenn es in die Lebensplanung passt, anschließend die Matura zu machen. Das ist das Entscheidende, und ich glaube, das müssen wir uns in Zukunft auch zu Herzen nehmen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
In diesem Sinne stimme ich persönlich und stimmt auch meine Fraktion diesem Paket heute sehr gerne zu.
Frau Kollegin Kemperle hat die außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen angesprochen. – Mich wundert, dass ihr so kritisch seid. Da das eine Sozialpartner-Einigung ist, dachte ich, das sei klar, aber man lernt eben nie aus. Sie haben richtigerweise gesagt, dass es eine zweijährige Evaluierung geben soll und dass darüber im Nationalrat berichtet werden soll.
Das ist auch Gegenstand eines Entschließungsantrages, den ich an dieser Stelle einbringen möchte. Ich möchte nämlich, dass nicht nur im Nationalrat über diese Evaluierung diskutiert wird, sondern auch im Bundesrat.
Entschließungsantrag
der Bundesräte S. Zwazl, Mag. Klug, Mag. Baier, M. Kemperle, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jugendbeschäftigungspaket 2008
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, zu erheben, wie sich die im Berichtszeitraum ergriffenen Maßnahmen auf die Entwicklung der dualen Berufsausbildung auswirken, insbesondere ob und inwieweit es zu einer Veränderung der Zahl der in Ausbildung befindlichen Jugendlichen einschließlich jener, die sich in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen befinden und der verfügbaren Lehrstellen, einer quantitativen und qualitativen Erweiterung der beruflichen Erstausbildung sowie einer Verbesserung der beruflichen Perspektiven der Jugendlichen gekommen ist, wie sich die Zahl und die Qualität der überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen und der Fachkräftebedarf der österreichischen Unternehmen entwickelt hat. Weiters sind die Erfahrungen, die in Zusammenhang mit dem Ausbildungsübertritt gemacht wurden sowie die Anzahl der nach einem Mediationsverfahren außerordentlich aufgelösten Lehrverhältnisse anzugeben.
Durch den zweijährigen Bericht, der vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit auch dem Bundesrat vorzulegen ist, soll evaluiert werden, ob der ,Ausbildungsübertritt‘ als neue Auflösungsmöglichkeit nur in wenigen Einzelfällen zerrütteter Lehrverhältnisse auftritt oder ob er so häufig auftritt, dass daraus ein Sinken der Attraktivität der Lehre und der Anzahl der abgeschlossenen Lehrverträge unter Berücksichtigung der Demografie und der Konjunktur zu befürchten ist. In diesem Zusammenhang soll auch überprüft werden, ob die garantierte Fortsetzung der Ausbildung nach erfolgten Auflösungen den Jugendlichen tatsächlich ermöglicht wird.
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