BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 69

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mer, natürlich sind da auch die Eltern eingebunden, und ich muss sagen, wir haben auch ein Mediationsverfahren. Wenn sozusagen eine Irritation auftritt, kommt das Me­diationsverfahren sofort und nicht erst in vier Monaten – das muss ich ein bisschen kri­tisch bemerken –, und es ist so, dass drei Viertel dieser Mediationsgespräche dazu führen, dass das Lehrverhältnis wieder zur vollsten Zufriedenheit beider Teile weiterge­führt wird. Und dort, wo es ganz einfach nicht funktioniert, schauen wir eben, dass der junge Mensch eine für ihn adäquate und gute Lehrstelle bekommt. Warum sagen wir denn jemandem, auch wenn der Lehrherr oder der Ausbildner – es ist ja nicht immer der Unternehmer – mit dem Lehrling keine Freude hat und wenn der Lehrling nicht will: Du musst da durchdrücken!?

Jetzt haben wir die Möglichkeit – versuchen wir es doch! Wir sind ja auch vom Wort „Kündigung“ weggegangen, wir haben ausdrücklich gesagt: „Ausbildungsübertritt“. Und was heißt ein Ausbildungsübertritt? – Die Ausbildung in diesem Betrieb ist beendet, und du bekommst die Möglichkeit einer anderen Ausbildung.

Und, Edgar, wenn wir einen jungen Menschen zwei Jahre in einem Betrieb haben, dann werde ich ihn nicht im dritten Lehrjahr, wo er ja schon sehr viel Wissen hat, ganz einfach just for fun auf die Straße setzen. (Bundesrat Bader: Das hat ja niemand be­hauptet – just for fun!) Also ich möchte das wirklich – Edgar, bitte –, ich möchte gerne, dass wir jetzt die Möglichkeit haben, das, was wir jetzt in Niederösterreich haben – und was wirklich gut ankommt, auch bei unserem Sozialpartner –, ganz einfach österreich­weit zu testen – und nach zwei Jahren wird evaluiert.

Ich glaube, wir alle machen das nur im Interesse unserer Lehrlinge, im Interesse unse­rer Jugend. Wir sind hier gut unterwegs, wir haben ja 3 Prozent mehr Lehrlinge als im Vergleichsmonat des Vorjahres, und wir haben 4 Prozent mehr Erstjahreslehrlinge als im Vorjahr. Das heißt, wir sind bis jetzt schon gut unterwegs, und mit diesen neuen Möglichkeiten, mit diesen Zusatzqualifikationen, mit diesen Hilfen, mit diesen Unterstüt­zungen für Begabte und für Schwache glaube ich, dass wir den Lehrberuf noch attrakti­ver machen und vor allem dass wir erfolgreiche Fachkräfte heranbilden, die die Wirt­schaft braucht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der Grü­nen.)

12.38


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Da dieser Beschluss Verfassungsbestimmungen enthält, bedarf dieser nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Drit­teln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

 


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